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Witwenrente: Erhöht die Riesterrente den Freibetrag?


Rentenfrage
Erhöht die Riesterrente den Freibetrag bei der Witwenrente?

Von t-online, mak

20.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Älterer Mann beim Telefonieren (Symbolbild): Eine Riesterrente ist eine Einnahme aus einem Altersvorsorgevertrag.Vergrößern des BildesÄlterer Mann beim Telefonieren (Symbolbild): Eine Riesterrente ist eine Einnahme aus einem Altersvorsorgevertrag. (Quelle: shapecharge/getty-images-bilder)
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Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Erhöht die Riesterrente den Freibetrag bei der Witwenrente?

Nein. Eine Riesterrente ist eine Einnahme aus einem Altersvorsorgevertrag (mehr dazu lesen Sie hier). Sie erhöht nicht den sogenannten Freibetrag bei der Einkommensanrechnung, sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.

Der Freibetrag liegt aktuell bei 902,62 Euro bei Wohnsitz in den alten Bundesländern und bei 883,61 Euro bei Wohnsitz in den neuen Bundesländern. Übersteigt Ihr Nettoeinkommen diesen Freibetrag, werden 40 Prozent der Summe, die darüber liegt, auf Ihre Rente angerechnet.

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

"Wurde die Riesterrente im Sinne des Einkommenssteuergesetzes staatlich gefördert, wird diese bei einer Witwenrente nicht als Einkommen berücksichtigt und reduziert sie daher nicht", so Sennewald. Bei einem nur teilweise geförderten Altersvorsorgevertrag ist dagegen der nicht geförderte Teil der Riesterrente als Einkommen anzurechnen, sagt sie weiter.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Katja Braubach
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