t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberAltersvorsorgeRententipps

So bekommen auch Väter die Mütterrente


Mütterrente
So bekommen auch Väter die Mütterrente

rk (CF)

Aktualisiert am 06.06.2014Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Mütterrente für Väter klingt zwar widersprüchlich, doch können auch Väter Anspruch auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten haben. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.

Mütterrente für Väter: Nicht der „Normalfall“

Die Mütterrente an sich ist keine eigenständige Rente, sondern eine Erweiterung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Aus diesem Grund kann die Mütterrente für Väter nicht einfach eingerichtet werden. Vielmehr muss der gesamte Anspruch auf die Anrechnung der Erziehungszeiten für ein Kind übertragen werden.

Obwohl immer häufiger beide Elternteile gemeinsam Zeit für die Erziehung eines Kindes in den ersten Lebensjahren in Anspruch nehmen, ist die Mütterrente für Väter noch immer ein Sonderfall. Grundsätzlich werden die Kindererziehungszeiten der leiblichen Mutter automatisch angerechnet. Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wird, bleibt das bis zum Renteneintritt auch so.

Anspruch muss übertragen oder eingefordert werden

Ohne die Einwilligung der leiblichen Mutter gibt es ohne Weiteres keine Entgeltpunkte oder Mütterrente für Väter. Der Anspruch muss bei der Deutschen Rentenversicherung in einer gemeinschaftlichen Erklärung von Mutter und Empfänger übertragen werden. Diese Erklärung gilt allerdings nach Informationen der Deutschen Rentenversicherung immer nur für die Zukunft und für maximal zwei Monate rückwirkend. Alternativ kann zum Beispiel ein Vater die Zeiten bei der Rentenversicherung auch einfordern. Dazu muss nachgewiesen werden, dass er tatsächlich mit der Erziehung betraut war. War der Vater in Elternzeit, während die Mutter gearbeitet hat, ist dies beispielsweise ein klares Indiz.

Eine Aufteilung der Punkte, welche für viele der gemeinsam erziehenden Elternpaare die Realität widerspiegeln würde, ist dabei nicht möglich - auch wenn beide Elternzeit genommen haben. Der gesamte Anspruch auf Anrechnung von Kindererziehungszeiten muss pro Kind bei einer Person liegen. Auch eine rückwirkende Übertragung, weil die Kindsmutter verstorben ist, ist nicht vorgesehen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website