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Große und kleine Witwenrente: Unterschiede, die Sie kennen sollten


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Andere Voraussetzungen
Das unterscheidet die große von der kleinen Witwenrente

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 13.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Große und kleine Witwenrente: Auf die kleine Witwenrente haben Sie auch vor dem 47. Lebensjahr Anspruch.Vergrößern des BildesGroße und kleine Witwenrente: Die kleine Witwenrente erhalten Sie nur für eine begrenzte Zeit. (Quelle: fizkes/getty-images-bilder)
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Verstirbt Ihr Partner, mit dem Sie bis zu dessen Tod verheiratet waren, haben Sie Anspruch auf eine Witwenrente. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten sollten.

Ob große oder kleine Witwenrente — das hängt von bestimmten Faktoren ab. Waren Sie mit Ihrem Partner bis zu dessen Tod verheiratet, können Sie eine Witwenrente beantragen. Die Zahlung der Witwenrente endet mit einer Heirat. Unterschiede bestehen bei der großen und kleinen Witwenrente bezüglich der Bedingungen, der Höhe und der Dauer der Zahlung.

Bedingungen für die große Witwenrente

Die große Witwenrente erhalten Sie, wenn Sie

  • mindestens 47 Jahre alt sind
  • erwerbsgemindert sind
  • ein minderjähriges Kind von Ihnen oder Ihrem Partner erziehen
  • ein Kind erziehen, das behindert ist und nicht für sich selbst sorgen kann.

Mindestens eine dieser Bedingungen muss vorliegen, damit Sie Anspruch auf die große Witwenrente haben. Stirbt Ihr Ehepartner vor dem 1. Januar 2029, erhalten Sie die große Witwenrente auch schon, wenn Sie jünger als 47 Jahre sind. Bei einem Todesfall im Jahr 2023 haben Sie bereits mit 46 Jahren Anspruch darauf.

Kleine Witwenrente und die Bedingungen

Erziehen Sie kein minderjähriges oder behindertes Kind und sind Sie nicht erwerbsgemindert, haben Sie beim Tod Ihres Ehepartners Anspruch auf die kleine Witwenrente. Sie erhalten die kleine Witwenrente bereits, wenn Sie das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Voraussetzungen für die Witwenrente

Sowohl für die kleine als auch für die große Witwenrente müssen Sie mindestens ein Jahr lang mit Ihrem Ehepartner verheiratet gewesen sein. Eine Ausnahme ist der Unfalltod Ihres Ehepartners. Sie erhalten die Witwenrente dann auch schon nach kürzerer Ehedauer.

Damit Ihnen die Witwenrente gezahlt werden kann, muss Ihr gestorbener Ehepartner bereits eine Rente bezogen haben oder mindestens fünf Jahre lang rentenversichert gewesen sein. Stirbt Ihr Ehepartner durch einen Arbeitsunfall, haben Sie auch schon nach einer kürzeren Versicherungsdauer Anspruch auf die Witwenrente.

Höhe der großen und kleinen Witwenrente

Unterschiede bestehen bei der großen und der kleinen Witwenrente in der Höhe. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente oder Rentenansprüche, die Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes hatte. Sind Sie oder Ihr Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren und haben Sie vor 2002 geheiratet, beträgt die große Witwenrente 60 Prozent der Rente oder Rentenansprüche des Verstorbenen.

Die kleine Witwenrente beträgt lediglich 25 Prozent der Rente oder Rentenansprüche des Verstorbenen.

Dauer der Rentenzahlung

Die große Witwenrente wird Ihnen grundsätzlich bis zum Lebensende gezahlt, wenn Sie nicht wieder heiraten. Bei einer erneuten Heirat können Sie eine Rentenabfindung beantragen, die zwei Jahresbeträge Ihrer Witwenrente umfasst.

Die kleine Witwenrente erhalten Sie nur 24 Monate lang. Auch sie endet, wenn Sie wieder heiraten. Die kleine Witwenrente wird lebenslang gezahlt, wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und Sie oder Ihr Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren sind.

Verwendete Quellen
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