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Rente für pflegende Angehörige: So sehr steigt sie | Tabelle


Pflege von Angehörigen
Tabelle zeigt, wie Pflegezeiten Ihre Rente erhöhen

Von t-online, cho

Aktualisiert am 22.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Ältere Frau im Gespräch (Symbolbild): Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause von Angehörigen versorgt.Vergrößern des BildesÄltere Frau im Gespräch (Symbolbild): Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause von Angehörigen versorgt. (Quelle: PIKSEL/Getty Images)
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Die Pflege von Angehörigen wird als Pflegezeit bei der gesetzlichen Rente berücksichtigt. Eine Berechnung zeigt, was das in Euro bedeutet.

Wer seine Mutter, Oma oder seinen Nachbarn zu Hause pflegt, erhält für diese Tätigkeit Rentenpunkte. Denn die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen überweist für Sie dann Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Kümmern Sie sich um mehrere Personen, werden auch mehrere Beiträge fällig.

Wie sehr sich Ihr Einsatz für Ihre spätere Rente auszahlt, hängt davon ab, welchen Pflegegrad die Person hat, die Sie versorgen, und in welchem Umfang Sie Unterstützung von professionellen Pflegediensten haben.

Höhere Rente durch Pflege – so funktioniert's

Die Pflegeversicherungen legen dafür ein fiktives Gehalt zugrunde, auf das sie dann den Rentenversicherungsbeitrag von derzeit 18,6 Prozent zahlen. Je nach Pflegeaufwand schwankt das fiktive Gehalt zwischen 642 Euro und 3.395 Euro im Westen und zwischen 622 Euro und 3.290 Euro im Osten (Stand: Mai 2023).

Doch was bedeutet das nun konkret für Ihre Rente? Eine Berechnung der Zeitschrift "Finanztest" zeigt, wie sich ein Jahr Pflegetätigkeit in den verschiedenen Konstellationen auswirkt.

Tabelle: So erhöht Pflege Ihre Rente

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Voraussetzungen für Rentenpunkte

Um sich Pflegezeiten für die Rente anerkennen lassen zu können, müssen Ihre Angehörigen mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sein. Bei Menschen mit Pflegegrad 1 wird davon ausgegangen, dass sie noch in der Lage sind, ihren Alltag eigenständig zu bewältigen. Der Pflegeaufwand hält sich also in Grenzen.

Außerdem müssen Sie Ihren Angehörigen mindestens zehn Stunden pro Woche in häuslicher Umgebung pflegen – und das regelmäßig an mindestens zwei Tagen. Sie dürfen zudem nicht Vollzeit arbeiten. In der Regel sind maximal 30 Stunden wöchentlich erlaubt. Es ist aber möglich, diese Grenze kurzfristig zu überschreiten.

Verwendete Quellen
  • test.de: "Wie die Pflege von Angehörigen Ihre Rente erhöht"
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