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Rente: Falsche Steuerbescheide verschickt – Nun winkt Erstattung


Fehler bei Rentenversicherung
Finanzämter müssen Steuerbescheide ändern

Von dpa-tmn, cho

Aktualisiert am 27.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Rentnerin hält ein Dokument in der Hand (Symbolbild): Die Grundrente steht Ihnen seit 2021 in voller Höhe zu.Vergrößern des BildesRentnerin hält ein Dokument in der Hand (Symbolbild): Die Grundrente steht Ihnen seit 2021 in voller Höhe zu. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)
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Eigentlich ist die Grundrente steuerfrei. Doch weil die Rentenversicherung falsche Daten an die Finanzämter übermittelt hat, winkt manch einem nun eine Erstattung.

Wer jahrzehntelang gearbeitet hat und trotzdem nur eine geringe Rente bekommt, hat unter Umständen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag. Dieser ist steuerfrei seit 2021, doch in der Umsetzung hakt es noch.

Das Problem: Die Steuerbefreiung wurde erst Ende 2022 eingeführt. Daher sei die Deutsche Rentenversicherung Anfang dieses Jahres noch nicht in der Lage gewesen, die elektronischen Daten korrekt an das Finanzamt zu übermitteln, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.

Für Betroffene heißt das: Die Finanzämter berechnen derzeit trotz der Gesetzesänderung noch Steuern auf den Zuschlag, obwohl die Förderung Betroffenen eigentlich in voller Höhe zur Verfügung stehen sollte. Laut dem Bund der Steuerzahler arbeitet die Deutsche Rentenversicherung aber bereits an der Korrektur der falsch überlieferten Daten.

Grundrentner können auf Erstattung hoffen

Wer aufgrund der fehlerhaften Angaben Steuern nachzahlen musste, kann sich also darauf verlassen, dass dieser Umstand korrigiert wird. Bereits bestandskräftig gewordene Steuerbescheide werden geändert. Betroffene erhalten dann neue Post vom Finanzamt. Bis dahin müssen Rentnerinnen und Rentner, die ohnehin nur eine geringe Rente beziehen, mit weniger Geld auskommen.

Der Bund der Steuerzahler rät Ruheständlern mit Grundrentenzuschlag für die Veranlagungszeiträume 2021 und 2022 zu prüfen, ob in dem gemeldeten Rentenbetrag für die Bruttojahresrente auch der Grundrentenzuschlag enthalten ist. Bei einer korrekten Übermittlung müsste der Zuschlag gesondert ausgewiesen sein. Ist das nicht der Fall, sollten Rentnerinnen Rentner "in ihren Steuererklärungen ergänzende Angaben machen und auf die Steuerfreiheit des Grundrentenzuschlags hinweisen", empfiehlt Daniela Karbe-Geßler.

Der Grundrentenzuschlag soll das Einkommen von Rentnerinnen und Rentnern mit langen Pflichtversicherungszeiten und dennoch überschaubaren Renten verbessern. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten diesen etwa 1,1 Millionen Ruheständler.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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