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Versorgungsausgleich: Wenn Partner bei der Hochzeit bereits in Rente war


Rentenfrage
Rentner geheiratet: Bekomme ich bei Scheidung Teil seiner Rente?

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 13.08.2023Lesedauer: 2 Min.
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Älteres Paar (Symbolbild): Auch im Alter werden Ehen noch geschieden. Was bedeutet das für den Versorgungsausgleich?Vergrößern des Bildes
Älteres Paar (Symbolbild): Auch im Alter werden Ehen noch geschieden. Was bedeutet das für den Versorgungsausgleich? (Quelle: jacoblund/Getty Images)

Jede Woche beantwortet t-online Fragen zu Rententhemen. Heute: Was gilt beim Versorgungsausgleich, wenn der Mann bei der Hochzeit schon in Rente war?

Bei der Frage, ob man sich scheiden lassen sollte, sind nicht immer nur die Gefühle ausschlaggebend. Hat sich der eine Partner vom anderen finanziell abhängig gemacht, dürfte das die Entscheidung ebenfalls beeinflussen. Auch eine t-online-Leserin interessiert sich dafür, was eine Scheidung von ihrem Ehemann für sie finanziell bedeuten würde. Sie schreibt:

"Ich habe 2007 einen Mann geheiratet, der damals schon Rente bezog. Ich war noch bis zu meinem eigenen Ruhestand im Jahr 2017 berufstätig. Wenn ich nun die Scheidung beantrage: Bekomme ich dann von seiner Rente einen Anteil?"

Versorgungsausgleich: Diese Ansprüche zählen

Kurz gesagt: nein. "Da Ihr Ehemann während Ihrer Ehe nicht mehr berufstätig war, hat er selbst keine Rentenansprüche erworben. Er kann somit auch keine Ansprüche an Sie abgeben", sagt Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Von seiner Rente steht Ihnen im Falle einer Scheidung nichts zu."

Grundsätzlich gelte: Auch wenn ein oder beide Ehepartner im Falle einer Scheidung bereits Rente beziehen, wird regelmäßig ein sogenannter Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche auf beide Ehepartner gleichmäßig aufgeteilt. "Während Ihrer Ehezeit haben lediglich Sie, als Ehefrau, Rentenansprüche erwirtschaftet. Hiervon würde im Falle einer Scheidung die Hälfte Ihrem Mann zustehen", erklärt Braubach.

Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung
Katja Braubach, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de.

Es gibt allerdings eine Möglichkeit, abgegebene Rentenansprüche zurückzubekommen. "Lassen Sie sich scheiden und Ihr Ex-Mann verstirbt, haben Sie die Möglichkeit, eine Anpassung des Versorgungsausgleichs zu beantragen", so die Experten der Rentenversicherung weiter. "Dies ist möglich, sofern Ihr Ex-Mann maximal 36 Monate lang Rente aus dem Versorgungsausgleich bezogen hat."

Ihre Rente würde dann wieder steigen. Den Antrag auf die sogenannte Anpassung wegen Todes stellen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort von Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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