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Rente ab 57 für Ukrainische Geflüchtete: Das ist dran an der Meldung


Rente ab 57?
Rentenversicherung warnt vor Falschmeldung

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 19.09.2023Lesedauer: 2 Min.
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Brief der Deutschen Rentenversicherung (Symbolbild): Über die Rente ranken sich viele Mythen.Vergrößern des Bildes
Brief der Deutschen Rentenversicherung (Symbolbild): Um die Rente ranken sich viele Mythen. (Quelle: Fotostand / K. Schmitt/imago images)

In den sozialen Medien kursiert derzeit die Meldung, ukrainische Geflüchtete könnten früher als deutsche Staatsbürger Rente beziehen. Was ist dran?

"Ab Juni zahlt Deutschland die Rente ab 57 für Ukrainer" – so ist eine Nachricht betitelt, die seit einiger Zeit die Runde auf Messengerdiensten wie WhatsApp macht. Geflüchtete dürften demnach viel früher Rente in Deutschland beziehen als die Deutschen selbst. Stimmt das?

"Altersrenten in Deutschland können frühestens ab einem Alter von 63 Jahren bezogen werden, sofern 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorliegen, und dies auch nur mit Abschlägen", teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund in einem Faktencheck mit, der t-online vorab vorliegt. Diese Regeln würden auch für geflüchtete Menschen aus der Ukraine gelten. Ein Spezialrecht gebe es nicht.

Die Behauptung, dass ukrainische Flüchtlinge in der Bundesrepublik bis zu zehn Jahre früher Rente erhalten könnten als deutsche Staatsbürger, trifft also nicht zu. "Das gesetzlich vorgeschriebene Renteneintrittsalter variiert – je nach Art der Altersrente – zwischen 63 und 67 Jahren", so die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Auch Ausländer können Rentenansprüche erwerben

Grundsätzlich zahlt jeder in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer in die Deutsche Rentenversicherung ein. Damit können auch Ausländer, wie zum Beispiel ukrainische Staatsbürger, deutsche Rentenansprüche erwerben. Rentenansprüche hat aber erst, wer mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt und das vorgeschriebene Eintrittsalter erreicht hat.

Die folgende Tabelle zeigt, wann Sie ohne Abschläge in Rente gehen können:

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Wer Rentenzeiten aus dem Ausland anrechnen darf

Die für die jeweilige Rentenart erforderliche Mindestversicherungszeit können Sie auch erfüllen, indem Sie deutsche Versicherungszeiten mit Zeiten in anderen Staaten zusammenrechnen. Das funktioniert mit Zeiten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Großbritannien und Nordirland oder aus Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.

Die Ukraine ist jedoch kein Mitgliedstaat der Europäischen Union, sodass bei der Prüfung von Rentenansprüchen "europäische" Regelungen nicht greifen. Auch besteht kein ratifiziertes Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland. Rentenrechtlich handelt es sich bei der Ukraine also um "vertragsloses Ausland". Das heißt: Zeiten, die Sie in der Ukraine zurückgelegt haben, werden bei der Errechnung der Mindestversicherungszeit für eine Rente in Deutschland nicht berücksichtigt.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist jedoch auf eine Ausnahme hin: Wer nach dem Bundesvertriebenengesetz als Spätaussiedler anerkannt ist, kann sich laut Fremdrentengesetz Rentenversicherungszeiten in der Ukraine als deutsche Versicherungszeiten anerkennen lassen. Das betreffe aber nur einen sehr kleinen Personenkreis. Und: Auch hier gelten die üblichen Altersgrenzen ab 63 Jahren.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund
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