t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberAltersvorsorgeGesetzliche Rente

Rente: Freiwillig Beiträge zahlen – lohnt sich das auch noch im Ruhestand?


Rentenfrage
Schon in Rente: Lohnt es sich, weiter Beiträge zu zahlen?


10.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Rentnerin zählt Geld (Symbolbild): Um langjährige Beitragszahler mit niedrigen Renten zu unterstützen, hat die Bundesregierung die Grundrente eingeführt.Vergrößern des Bildes
Freiwillige Rentenbeiträge: In bestimmten Fällen können sie sich auch im Ruhestand lohnen. (Quelle: IMAGO)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Steigern freiwillige Beiträge im Ruhestand meine Rente?

Je mehr Sie einzahlen, desto höher ist Ihre spätere Rente – das ist grundsätzlich das Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch kann ich meine Bezüge selbst dann noch steigern, wenn ich bereits in Rente bin?

Das fragt sich ein t-online-Leser, der als Selbstständiger freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung zahlt und inzwischen das gesetzliche Eintrittsalter erreicht hat. "Bisher habe ich noch keinen Antrag auf Rente gestellt, weil ich noch etwas weiterarbeiten möchte", schreibt er und möchte wissen: "Werden meine Beiträge auch zukünftig angerechnet oder gibt es hier Einschränkungen?"

Teilrente macht weitere Beiträge möglich

Das kommt darauf an, wie der Leser seine Rente gestaltet. "Haben Sie bereits Ihre Regelaltersgrenze erreicht und beziehen Ihre volle Rente, ist die Zahlung von freiwilligen Beiträgen nicht mehr möglich", sagt Silke Pottin von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Sie haben aber die Möglichkeit, Ihre Rente als Teilrente von maximal 99,99 Prozent zu beziehen. In diesem Fall dürfen Sie weiterhin freiwillige Beiträge einzahlen." Mindestens müssen Sie ab Erreichen der Regelaltersgrenze 10 Prozent der Vollrente beziehen.

Die Beiträge führen dann dazu, dass sich die Rente weiter erhöht. Bei Menschen, die bereits im Ruhestand sind, werden die Einzahlungen des laufenden Jahres immer zum 1. Juli des Folgejahres in die Rente einberechnet. Zu dem Zeitpunkt findet nämlich die jährliche Rentenanpassung statt (mehr dazu lesen Sie hier).

Silke Pottin, Expertin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
Silke Pottin, Expertin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Quelle: DRV Bund)

Rentenfrage der Woche

In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Renteneintrittsalter entscheidet

Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, aber schon vorzeitig Altersrente bezieht, darf in jedem Fall weiterhin freiwillige Beiträge einzahlen. "Diese werden mit Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze rentensteigernd berücksichtigt. Sie erhalten dann automatisch eine Neuberechnung Ihrer Rente", so Pottin.

Eine frühere Rente ist in der Regel möglich, sobald Sie 35 Beitragsjahre zusammenhaben und mindestens 63 Jahre alt sind. Allerdings müssen Sie dann Abschläge hinnehmen. Wie hoch die ausfallen, lesen Sie hier. Kommen Sie hingegen auf 45 Versicherungsjahre, können Sie abschlagsfrei in Frührente gehen.

Gut zu wissen: Seit 2023 können auch Ruheständler, die das reguläre Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben, neben der Rente weiterarbeiten, ohne dass die Bezüge gekürzt werden. Es kann sich also in manchen Fällen lohnen, Frührente zu beantragen und parallel ganz normal weiterzuarbeiten wie bisher (mehr dazu hier).

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort von Silke Pottin von der Deutschen Rentenversicherung Bund
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website