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Rente: Grundsicherung oder Wohngeld – was ist besser?


Sozialleistungen
Zu wenig Rente: Ist Grundsicherung oder Wohngeld besser?


Aktualisiert am 06.02.2024Lesedauer: 3 Min.
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Rentner öffnet sein Portemonnaie (Symbolbild): Wer im Alter mit seiner Rente nicht auskommt, kann Grundsicherung beantragen.Vergrößern des Bildes
Rentner öffnet sein Portemonnaie (Symbolbild): Wer im Alter mit seiner Rente nicht auskommt, kann Grundsicherung beantragen. (Quelle: Mascha Brichta/dpa-tmn)

Wer mit einer geringen Rente leben muss, hat oft Anspruch auf Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung. Doch was lohnt sich mehr?

Wenn die Rente nicht zum Leben reicht, springt in Deutschland der Sozialstaat ein. Ob Sie dabei Leistungen vom Sozialamt wie Grundsicherung bekommen oder Anspruch auf Wohngeld haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

t-online erklärt, wer Grundsicherung erhalten kann, wie hoch Ihre Rente sein darf, um Wohngeld zu bekommen und wie Sie herausfinden, welche Sozialleistung besser für Sie ist.

Welche Rentner können Grundsicherung bekommen?

Um Grundsicherung beziehen zu können, müssen Sie als Rentner entweder die Regelaltersgrenze überschritten haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sein. Die Regelaltersgrenze ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente erhalten können. Frührentnern steht Grundsicherung also nicht zu.

Als Faustregel heißt es bei der Deutschen Rentenversicherung: "Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 924 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben."

Altersarmut wächst

Laut dem Statistischen Bundesamt bekamen im Dezember 2022 knapp 659.000 Rentnerinnen und Rentner Grundsicherung. Das waren 11,8 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Schon in den vergangenen Jahren war die Zahl der älteren Menschen gestiegen, die Grundsicherung beziehen. So hatte die Zahl 2017 noch bei 557.526 gelegen.

Wie hoch ist die Grundsicherung, wenn die Rente nicht reicht?

Wie hoch die Grundsicherung für Rentner ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Das Sozialamt legt Ihren Bedarf im Einzelfall fest. Dieser hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Auch Einkünfte Ihres Ehepartners werden berücksichtigt. Das gilt auch, wenn Sie nicht verheiratet oder verpartnert sind, aber in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft leben.

Zum Einkommen zählen neben Renten und Pensionen unter anderem auch Hinzuverdienste, Mieteinnahmen, Krankengeld und Zinsen. Nicht berücksichtigt werden beispielsweise der Grundrentenzuschlag und Pflegegeld. Für Erwerbseinkommen und Renten gibt es zudem Freibeträge.

Haben Sie Vermögen, das über dem Schonvermögen von 5.000 Euro liegt (10.000 Euro für Paare), müssen Sie es zunächst aufbrauchen, bevor Sie Grundsicherung beziehen können. Ein selbst genutztes, angemessen großes Haus oder eine Wohnung zählen nicht dazu.

Zum 1. Januar 2024 ist der Regelsatz für Empfänger von Grundsicherung gestiegen – von 502 Euro auf 563 Euro. Er soll als Pauschale einen Teil der Lebenshaltungskosten abdecken. Dazu zählen Lebensmittel, Kleidung, Hausrat, Körperpflege, aber auch Strom.

Zusätzlich bekommen Rentner, die Grundsicherung beziehen, Leistungen für Wohnen und Heizung. Das Sozialamt übernimmt die kompletten Kosten. Diese müssen allerdings angemessen sein. Auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Vorsorgebeiträge, Mehrbedarf für bestimmte Personen wie Schwerbehinderte und Hilfe in Sonderfällen soll die Grundsicherung abdecken.

Wie hoch darf die Rente sein, um Wohngeld zu bekommen?

Grundsätzlich haben Rentner Anspruch auf Wohngeld, wenn das monatliche Nettoeinkommen Ihres Haushalts über dem Existenzminimum liegt, aber unter der Einkommensgrenze für Wohngeld.

Diese ist abhängig von der monatlichen Bruttokaltmiete, also der Kaltmiete plus Betriebs- und Nebenkosten ohne Heizungskosten, und der sogenannten Mietstufe, die sich aus den Durchschnittsmieten des Wohnorts ergibt. Auch die Zahl der Haushaltsmitglieder spielt eine Rolle. Mehr dazu lesen Sie in unserem separaten Wohngeldratgeber.

Die Einkommensgrenze ist mit der Wohngeldreform 2023 deutlich angehoben worden. Im Schnitt sind seitdem etwa 370 Euro monatlich drin. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hatte als Faustregel ausgegeben, dass all jene Anspruch auf Wohngeld haben, die eine Rente in Höhe des Mindestlohns beziehen – also etwa 2.080 Euro brutto im Monat.

Bei Rentnern werden vom Bruttoeinkommen pauschal 10 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen, um das Nettoeinkommen zu berechnen. Zahlen Sie Einkommensteuer, reduziert sich das Bruttoeinkommen um 20 Prozent.

Welche Einkommensobergrenzen für Wohngeld 2024 gelten, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

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Was ist besser: Grundsicherung oder Wohngeld?

Schaut man sich die absoluten Beträge an, die Sie bei Grundsicherung und Wohngeld vom Staat erhalten, dürften Sie mit der Grundsicherung in der Regel besser gestellt sein. Schließlich liegt allein der Regelsatz schon über dem durchschnittlich gezahlten Wohngeld.

Hinzu kommt, dass bei der Grundsicherung Miete und Heizung extra bezahlt werden. Allerdings gelten für den Erhalt von Grundsicherung auch strengere Voraussetzungen (siehe oben).

Wer keinen Anspruch auf Grundsicherung hat, aber nur über eine geringe Rente verfügt, bleibt also nicht automatisch auch beim Wohngeld außen vor. Vielmehr soll die Reform dieser Sozialleistung dazu beitragen, dass weniger Menschen mit kleinem Einkommen – und damit auch Ruheständler mit Mini-Rente – in die Grundsicherung abrutschen.

Es ist nicht möglich, Grundsicherung und Wohngeld gleichzeitig zu beziehen. Was für Sie finanziell günstiger ist, prüfen das zuständige Sozialamt und die Wohngeldstelle.

Verwendete Quellen
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