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Zehn Jahre nach dem Aus: War die Abschaffung der Glühlampe sinnvoll?


Zehn Jahre nach dem Aus
War die Abschaffung der Glühlampe sinnvoll?

Von dpa
Aktualisiert am 22.03.2019Lesedauer: 4 Min.
Glühlampe: Nach dem Verbot 2009 gab es zunächst noch Restverkäufe der Lampen – heute können nur noch stromsparende Alternativen erworben werden.Vergrößern des BildesGlühlampe: Nach dem Verbot 2009 gab es zunächst noch Restverkäufe der Lampen – heute können nur noch stromsparende Alternativen erworben werden. (Quelle: Jan-Peter Kasper/dpa)
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Bereits zehn Jahre werden die alten Leuchtmittel nicht mehr verkauft. Die energieeffizienteren LED-Lampen gefielen nicht allen. Hat sich die Umstellung gelohnt? Wir ziehen Bilanz.

Als die Glühlampe in der EU aus den Regalen verbannt wurde, war die Aufregung groß. Manche Politiker sprachen von Bevormundung der Verbraucher, andere sahen Brüsseler Regulierungswut am Werk. Zehn Jahre ist der Anfang vom Ende der Glühlampe her: Im März 2009 wurde die Verordnung der EU-Kommission erlassen.

Knapp sechs Monate später, ab September, ging es der Glühlampe dann tatsächlich an den Kragen: Erst verschwanden die größten Stromfresser mit mehr als 100 Watt, Anfang 2010 jene mit mehr als 40 Watt, zwei Jahre später auch noch die Schwächeren.

Dabei feiert die Glühlampe dieser Tage runden Geburtstag. Vor 140 Jahren, 1879, entwickelte US-Tüftler Thomas Alva Edison die erste langlebige Kohlefaden-Glühlampe – und schuf damit das erste elektrische Licht für den allgemeinen Gebrauch. Allerdings galt die 1880 patentierte Glühlampe irgendwann als riesiger Stromfresser. Im Verhältnis zum Verbrauch wandelt sie nur etwa fünf Prozent der Energie in Licht um, der Rest verpuffte als Wärme.

Abschaffung der stromfressenden Glühlampe

Die EU-Vorgaben zur Energieeffizienz erfüllte die Glühlampe 2009 somit nicht, deshalb musste sie aus dem Handel. Restbestände durften noch verkauft werden, Ausnahmen gibt es noch heute – etwa für Backofen- und Kühlschranklampen. Seit September 2018 dürfen in der EU auch die meisten Halogenlampen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Leuchtmittel unterhalb der Energieeffizienzklasse B sind in der EU tabu. Hintergrund ist die Ökodesign-Richtlinie der EU. Sie legt Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten fest. Nach und nach sollen vor allem jene Produkte vom Markt, die besonders viel Strom fressen – also schlecht für die Umwelt sind.

Dass das Glühlampenverbot eine einsame Entscheidung Brüsseler Bürokraten war, ist natürlich Quatsch. Stattdessen hatten die Spitzen aller EU-Länder 2007 den Grundsatzbeschluss zur Abschaffung stromfressender Glühlampen getroffen. Anschließend waren EU-Kommission, die EU-Staaten und das Europaparlament mit der Entscheidung befasst. Durch den Beschluss sollte nach Angaben der EU-Kommission von damals Energie in Höhe des gesamten Jahresstromverbrauchs eines Landes wie Rumänien eingespart werden.

Die Aufregung hat sich gelegt

So kommt es, dass die alte, bauchige Glühlampe mittlerweile nicht nur aus den Regalen der Fachhändler und Baumärkte verschwunden ist, sondern auch aus vielen Küchen, Wohnzimmern und Bädern. Und die Aufregung? Die gibt es auch weitgehend nicht mehr.

"Ich kenne keinen, der die herkömmliche Glühlampe heute vermisst", sagt der Geschäftsführer des Fachverbands Licht, Jürgen Waldorf. Thomas Engelke, der bei dem Verbraucherzentrale Bundesverband das Team Energie und Bauen leitet, sagt: "Der große Aufschrei, davon ist nichts mehr zu merken." Damals habe das Aus der Glühlampe jedoch einen Komfortverlust für viele Verbraucher bedeutet, weil die ersten Energiesparlampen technisch noch nicht ausgereift gewesen seien.

Deshalb habe er Verständnis für den Missmut vieler Leute. Mittlerweile gäbe es LED-Lampen jedoch mit sehr niedrigem Stromverbrauch, langer Lebensdauer und verschiedenen Lichtspektren. "LED schont Geldbeutel und Umwelt", sagt Engelke. Auch Waldorf zählt die Vorteile moderner LED-Lampen auf: Manche Modelle könnten übers Handy gesteuert werden, dabei seien Helligkeit und oft auch Farbtemperatur verstellbar. Zunächst habe der Verbraucher durch den Wegfall der Glühlampe jedoch Nachteile gehabt.

Ersatzprodukte überzeugten zunächst nicht

Deshalb sieht Christoph Mordziol vom Umweltbundesamt die Entscheidung von vor zehn Jahren kritisch. Er weist darauf hin, dass sie auf Grundlage der Einheit Lumen/pro Watt – also dem Verhältnis von Helligkeit zu Elektroleistung der Lampen – getroffen wurde. "Helligkeit ist ein wesentlicher Nutzen. Im Normalfall haben wir aber noch andere Anforderungen", sagt Mordziol. In vielen Fällen wollten Verbraucher möglichst natürliche Farben. Die Ersatzprodukte konnten damit damals allerdings nur bedingt dienen.

LEDs waren 2009 teuer und nicht ausgereift. Energiesparlampen waren grell und wenig gemütlich. Zudem dauerte es, bis sie ihre volle Leuchtkraft entfalteten, und sie enthielten Quecksilber. Mit der Gemütlichkeit war es in vielen Wohnzimmern erstmal vorbei. All das erschwerte die Akzeptanz der EU-Entscheidung. Viele Verbraucher legten sich Glühlampenvorräte an. Mittlerweile dominieren die LEDs. Von 2010 bis 2017 sind die Preise dafür nach Angaben der EU-Kommission um 75 Prozent gefallen.

700 Lumen entspricht alter 60-Watt-Glühlampe

Watt war gestern. Heute finden Kunden auf LEDs und Energiesparlampen die Angaben Lumen und Kelvin. Doch was entspricht dabei den alten Werten? Als grobe Faustformel empfiehlt die Verbraucherzentrale Hamburg, die Angabe durch zehn zu teilen. 700 Lumen entsprechen also in etwa der Helligkeit einer alten 60-Watt-Glühlampe.


Der Kelvin-Wert beziffert dagegen die Farbtemperatur. Für Arbeitsräume sei eher neutralweiß oder tageslichtweiß geeignet (3.500 bis 6.000 Kelvin). Warmweiß (2.700 bis 3.000 Kelvin) ähnelt den Angaben zufolge der herkömmlichen Glühlampe und sorgt für gemütliches Licht, etwa im Wohn- und Schlafzimmer.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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