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Mietwohnung kündigen: Der Irrglaube mit dem Nachmieter


Das sagt das Gesetz
Schnellstmöglich ausziehen? Der Irrglaube mit dem Nachmieter

Von dpa
Aktualisiert am 29.08.2023Lesedauer: 1 Min.
Ein Makler übergibt einen Schlüssel an einen neuen Mieter (Symbolbild): In München ist es nicht einfach, eine Wohnung zu finden.Vergrößern des BildesSchlüsselübergabe an den neuen Mieter (Symbolbild): Manche Vermieter lassen bei der Kündigungsfrist mit sich reden. (Quelle: IMAGO / photothek/imago images)
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Eine neue Wohnung ist gefunden und aus dem alten Mietvertrag will man fix raus. Klappt das schneller, wenn man einen Nachmieter präsentiert?

Lieber heute als morgen raus aus der alten Wohnung? Diesen Wunsch haben viele Mieterinnen und Mieter, die einen neuen Mietvertrag unterschrieben haben. Denn bei längerer Kündigungsfrist können sich die Mietzahlungen sonst doppeln. Was nicht wenige dann machen: Selbst auf Nachmieter-Suche gehen und dem Vermieter eine Person präsentieren, die zeitnah einziehen könnte. Dann muss er den früheren Auszug doch genehmigen. Ein Irrglaube, wie der Mieterverein München klarstellt.

"Ein Gerücht, das sich hartnäckig hält"

Der Vermieter dürfe sich seinen Vertragspartner immer selbst suchen, so die Experten. Die Vorstellung vieler Mieter, jederzeit aus dem Mietvertrag aussteigen zu können, sofern sie ihrem Mieter nur drei mögliche Kandidaten präsentieren, sei falsch. "Das ist ein Gerücht, das sich hartnäckig hält", sagt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München. So eine Regelung gelte nur, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich so vereinbart sei. Laut Lutz-Plank kommt das aber selten vor.

Weil der Gesetzgeber die übliche Kündigungsfrist von drei Monaten für zumutbar hält, müsse ein Vermieter auch nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist einen anderen Mieter suchen. Er kann darauf bestehen, dass der Vertragspartner bis zum Ende der Mietzeit die Miete überweist.

Doch auch wenn es kein Recht auf einen vorzeitigen Auszug gibt: Lutz-Plank zufolge lohnt es sich immer, beim Vermieter nachzufragen, ob eine frühere Beendigung des Mietverhältnisses möglich wäre, sofern man einen Nachmieter präsentieren kann. "Am besten hat man dann auch gleich einen Interessenten parat", rät die Fachfrau.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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