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Regeln für Mieter: Warum Fahrräder nicht in den Hausflur gehören


Regeln für Mieter
Warum Fahrräder nicht in den Hausflur gehören

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 12.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Regeln im Mietshaus: Mieter sollten ihre Fahrräder nicht im Treppenhaus abstellen.Vergrößern des BildesRegeln im Mietshaus: Mieter sollten ihre Fahrräder nicht im Treppenhaus abstellen. (Quelle: Peter Kneffel/dpa)
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In Mehrfamilienhäusern stellt sich oft die Frage: Wohin mit dem Fahrrad? Der Drahtesel lässt sich schnell im Flur parken. Doch es gibt gute Gründe, ihn dort nicht einfach abzustellen.

Fahrräder sollten grundsätzlich nicht im Hausflur abgestellt werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Denn im Flur verstellen sie in der Regel Fluchtwege und behindern die übrigen Bewohner in der Nutzung des Treppenhauses beim Vorbeigehen.

Regelung im Mietvertrag nicht immer vorhanden

Gibt es andere Abstellmöglichkeiten, müssen diese genutzt werden. Mieter sind dabei auch ohne eine gesonderte Regelung im Mietvertrag dazu berechtigt, Fahrradabstellplätze zu nutzen, die der Vermieter allgemein zur Verfügung stellt.

Gibt es keinen Abstellplatz, können Mieter ihre Räder zum Beispiel im eigenen Keller oder in der Wohnung aufbewahren. Hausflure kommen laut Haus & Grund nur dann ausnahmsweise als Abstellplatz infrage, wenn ausreichend Platz vorhanden ist und kein Keller existiert.

Abstellmöglichkeiten vom Vermieter im Auge behalten

Stellt der Vermieter genügend Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zur Verfügung, kann er das Abstellen an anderen Stellen verbieten. Dabei genügt bereits ein Abstellplatz im Außenbereich, selbst wenn dieser nur über eine Treppe zu erreichen ist. Ein vollumfängliches Verbot, Fahrräder abzustellen, ist hingegen nicht wirksam, wie das Landgericht Hannover entschieden hat (Az.: 20 S 39/05).

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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