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Rentenversicherung: Muss die Rentenkasse über neue Regeln informieren?


Rentenfrage
Muss mich die Rentenversicherung über neue Regeln informieren?

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

23.09.2023Lesedauer: 2 Min.
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Rentnerin liest ein Schreiben: Der Rentenbescheid kommt jedes Jahr zuverlässig. Doch was ist mit anderen Informationen zur Rente?Vergrößern des Bildes
Rentnerin liest ein Schreiben: Der Rentenbescheid kommt jedes Jahr zuverlässig. Doch was ist mit anderen Informationen zur Rente? (Quelle: PIKSEL/Getty Images)

Jede Woche beantwortet t-online Fragen zu Rententhemen. Heute: Warum hat mich die Rentenkasse nicht über neue Regeln beim Versorgungsausgleich informiert?

Die wenigsten Gesetze gelten für immer, oft justiert die Politik nach – das gilt auch bei der Rente. Doch ist man als Versicherter selbst in der Pflicht, alle Änderungen mitzubekommen oder sollte die Deutsche Rentenversicherung darüber informieren?

Das fragt sich ein t-online-Leser, dessen Ex-Frau vor ihrem Tod 33 Monate eine Altersrente bezogen hat, die nach der Scheidung mit Teilen seiner Rente aufgestockt wurde. Unter bestimmten Bedingungen lassen sich diese abgetretenen Ansprüche wieder zurückholen. Doch diese sogenannte Anpassung wegen Tod ist inzwischen anders geregelt.

"Früher galt für die Anpassung wegen Tod, dass der verstorbene Ex-Partner nur 24 Monate selbst Rente beziehen durfte. Daher wurde mein Antrag auf Rückübertragung der abgegebenen Ansprüche am 3. Juli 2006 abgelehnt", schreibt der Leser und möchte wissen: "Hätte mich die Rentenversicherung nicht informieren müssen, dass sich die Regeln geändert haben? Und könnte ich jetzt noch eine Rücknahme meiner Rentenkürzung erreichen?"

Rentenanpassung gilt nur für die Zukunft

Tatsächlich ist es dem Leser auch heute noch möglich, seine abgetretenen Rentenansprüche zurückzuerhalten – allerdings nicht ganz so, wie es ihm wohl am liebsten wäre.

"Sie können auch jetzt noch einen Antrag auf 'Rücknahme der Rentenkürzung' stellen", sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Beachten Sie aber, dass der Antrag nur für die Zukunft wirkt. Stellen Sie ihn beispielsweise im September 2023, kann die Kürzung der Rente bereits ab Oktober 2023 entfallen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind."

Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung
Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de.

Heute gilt: Stirbt der frühere Ehepartner und hat selbst höchstens 36 Monate Rente aus den im Versorgungsausgleich erworbenen Anrechten erhalten, können Sie die sogenannte Anpassung wegen Tod beantragen. Ihre Rente steigt dann. Mehr dazu, was mit Ihrer Rente passiert, wenn Sie sich scheiden lassen, lesen Sie hier.

Keine automatische Post von der Rentenversicherung

Hätte der Leser schon früher von dieser Änderung gewusst, hätte er schon seit fast zwei Jahrzehnten eine höhere Rente beziehen können. Laut Manthey ist die Deutsche Rentenversicherung aber nicht verpflichtet, Versicherte und Rentner automatisch über geänderte Regeln zu informieren.

Stattdessen teile sie diese über die Medien mit, beispielsweise Pressemitteilungen, Internet, Radiobeiträge oder Broschüren. "Inwieweit die gesetzlichen Änderungen individuell auf den Einzelnen zutreffen, wird in einem persönlichen Gespräch oder auf schriftliche Anfrage geprüft", so Manthey.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort von Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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