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Mietpreisbremse verschärft: Was Sie bei Wucher-Mieten tun können


Neues Mieterschutzgesetz
Was Mieter künftig gegen Wucher-Mieten tun können

afp, dpa, Sebastian Engel, Martina Herzog und Teresa Dapp

Aktualisiert am 05.09.2018Lesedauer: 3 Min.
Wohnhäuser in der Kölner Südstadt: Das neue Mieterschutzgesetz beinhaltet neue Rechte für Mieter und schärfere Regeln für Vermieter.Vergrößern des BildesWohnhäuser in der Kölner Südstadt: Das neue Mieterschutzgesetz beinhaltet neue Rechte für Mieter und schärfere Regeln für Vermieter. (Quelle: C. Hardt/FutureImage/imago-images-bilder)
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Ob als Single, Paar oder Familie, in vielen Städten ist die Wohnungssuche eine echte Tortur – und die Mieten klettern immer weiter. Immerhin: In Zukunft sollen Mieter mehr Rechte und Vermieter mehr Pflichten haben.

Die Mietpreisbremse wird verschärft. Das Bundeskabinett gibt nach langer Diskussion innerhalb der Koalition grünes Licht für einen Gesetzentwurf von Justizministerin Katarina Barley (SPD). Die Änderungen betreffen vor allem die Auskunftspflichten des Vermieters. Dieser muss dem Mieter künftig schon "bei Begründung des Mietverhältnisses" und damit vor Vertragsabschluss mitteilen, ob er sich auf eine Ausnahme bei der Mietpreisbremse beruft.

Was die Mietpreisbremse bewirken soll

Es gibt viele Gründe für einen Umzug. Die Familie wird größer, ein Jobwechsel – oder aber die alte Wohnung wird unbezahlbar, weil die Vermieter immer mehr verlangen. In vielen Städten haben selbst Normalverdiener schon Probleme, eine für sie bezahlbare Wohnung zu finden. Verbände und die Politik schätzen, dass 350.000 bis 400.000 neue Wohnungen her müssen, um dem steigenden Bedarf in Ballungszentren, aber auch kleineren Uni-Städten gerecht zu werden.

Gegen allzu heftige Auswüchse bei Mieterhöhungen soll die Mietpreisbremse wirken, die schon die vorige schwarz-rote Koalition eingeführt hatte. Sie legt grundsätzlich fest, dass bei der Wiedervermietung von Wohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete höchstens auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent angehoben werden darf. Es gibt drei Ausnahmen: wenn die Vormiete schon höher lag, wenn modernisiert oder wenn ganz neu gebaut wurde. In welchen Regionen die Bremse gilt, legen die Bundesländer fest.

Schnell wurde deutlich, dass die Mietpreisbremse wenig hilft – unter anderem wussten die neuen Mieter oft nicht, was ihre Vorgänger gezahlt haben. Und sich gegen unzulässige Mieten zu wehren, war kompliziert. Deswegen wurde jetzt auf Wunsch der SPD nachgeschärft. Ein Überblick:

Transparenz

Verlangt ein Vermieter mehr als die ortsübliche Miete plus zehn Prozent, dann muss er den Mieter schon vor Vertragsabschluss schriftlich darüber informieren, warum er das darf. Da Neubau oder Sanierung oft offensichtlich sind, zielt diese Regel vor allem darauf, dass er die Vormiete offenlegen muss, und zwar den Stand von einem Jahr vor Beendigung des vorigen Mietverhältnisses. Im Nachhinein darf der Vermieter sich nicht auf Ausnahmen berufen.

Beanstandung

Ist der Mieter der Meinung, sein Vermieter verlange zu viel, muss er das künftig einfach mitteilen und keine ausführliche Begründung vorlegen.

Modernisierungskosten

Bisher durften Vermieter elf Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen, künftig nur noch acht Prozent. Das gilt aber nur in den Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt und erst mal nur für fünf Jahre. Es gibt ein "vereinfachtes Verfahren", wenn die Modernisierung bis zu 10.000 Euro kostet.

Kappungsgrenze

Die Miete darf deutschlandweit nach einer Modernisierung innerhalb von sechs Jahren um höchstens drei Euro pro Quadratmeter steigen.

Schadenersatz

Wenn Immobilienbesitzer eine Modernisierung ankündigen oder durchführen mit der Absicht, den Mieter loszuwerden – die Politiker sprechen auch von "herausmodernisieren" – dann hat der Mieter künftig Anspruch auf Schadenersatz. Das kann zum Beispiel passieren, wenn ein Jahr nach Ankündigung der Modernisierung noch nichts passiert ist, wenn der Vermieter eine Verdopplung der Miete ankündigt oder die Bauarbeiten unnötig belastend für Mieter sind.

Strafe

So eine Modernisierung oder ihre Ankündigung "in missbräuchlicher Weise" zählt in Zukunft als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis 100.000 Euro geahndet werden.

Kritik an der Neuregelung

Die Grünen haben die Neuregelung als "Farce" kritisiert. Das neue Gesetz werde "nicht zu sinkenden Mieten und bezahlbarem Wohnraum in Städten führen", sagt Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt der Nachrichtenagentur AFP. Die Mietpreisbremse bleibe darin "löchrig" und laufe in vielen Städten voraussichtlich 2020 aus.

Stattdessen müsse diese Maßnahme "auf zehn Jahre verlängert werden". Außerdem dürfe der Preis bei Neuvermietungen nicht über fünf Prozent im Vergleich zur ortsüblichen Miete liegen, fordert Göring-Eckardt. Wichtig seien außerdem "mehr Investitionen in den sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau".

Verwendete Quellen
  • AFP
  • dpa
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