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Witwenrente: Wann beginnt die Auszahlung der Rente für Hinterbliebene?


Rentenfrage
Wann beginnt die Witwenrente?


Aktualisiert am 22.05.2023Lesedauer: 2 Min.
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Rentnerin in Gedanken (Symbolbild): Bei der Witwenrente gelten je nach persönlicher Situation unterschiedliche Regeln.Vergrößern des Bildes
Rentnerin in Gedanken (Symbolbild): Bei der Witwenrente gelten je nach persönlicher Situation unterschiedliche Regeln. (Quelle: dragana991)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Wann erhalte ich erstmals Witwenrente?

Stirbt der Partner, ist das nicht nur emotional belastend. Oft kommen auch noch finanzielle Sorgen hinzu. Um die zumindest zu mildern, gibt es in Deutschland Hinterbliebenenrente, besser bekannt als Witwen- oder Witwerrente. Doch wann wird die eigentlich zum ersten Mal gezahlt? Das fragt sich eine t-online-Leserin, deren Ehemann zum Zeitpunkt seines Todes bereits in Rente war. Die Hinterbliebene ist 55 Jahre alt.

"Bezog der verstorbene Ehepartner schon eine eigene Rente, beginnt die Hinterbliebenenrente mit dem Folgemonat nach dem Todestag", sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Wurde hingegen noch keine eigene Rente bezogen, beginnt die Hinterbliebenenrente mit dem Todestag."

Witwenrente: Vorschusszahlung möglich

Im Fall der Leserin kommt auch ein Antrag auf das sogenannte Sterbevierteljahr infrage, da der verstorbene Ehepartner bereits im Ruhestand war. Für eine Übergangszeit von drei Monaten nach dem Todesfall zahlt die gesetzliche Rentenversicherung dann die volle Rente des Verstorbenen an die Witwe aus. Eigenes Einkommen wird darauf nicht angerechnet. Erst im Anschluss gilt dann die Witwenrente.

Den Antrag für das Sterbevierteljahr stellen Sie innerhalb von vier Wochen nach dem Tod beim Renten-Service der Deutschen Post. Die Anschrift dafür lautet:

Deutsche Post AG
NL Renten Service
13497 Berlin

Unterstützung beim Antrag dieser Vorschusszahlung erhalten Sie auch beim Bestattungsinstitut. "Wird die Frist nicht eingehalten, wird des Sterbevierteljahr im Rahmen der Witwen- oder Witwerrente ausgezahlt", erklärt Manthey.

Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung
Dirk Manthey, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an wirtschaft-finanzen@stroeer.de.

Für wen noch die große Witwenrente gilt

Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben Sie grundsätzlich, wenn Sie mindestens ein Jahr verheiratet waren und der Verstorbene mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat. Mehr dazu lesen Sie hier.

"Die Hinterbliebenenrente wird als große Witwen- oder Witwerrente gezahlt, wenn der hinterbliebene Ehepartner mindestens 46 Jahre alt ist", sagt Manthey. "Diese Altersgrenze ist gekoppelt an das Todesjahr des Versicherten und wird stufenweise auf 47 Jahre angehoben. Ab 2029 liegt die Altersgrenze bei 47 Jahren."

Darüber hinaus ist die Zahlung einer großen Witwenrente möglich, wenn der Hinterbliebene erwerbsgemindert ist oder ein Kind erzieht. Lesen Sie hier, was die große von der kleinen Witwenrente unterscheidet.

Verwendete Quellen
  • Gespräch mit Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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