Wenn der vorgeschriebene Sicherheitsabstand auf der Autobahn nicht mehr eingehalten wird und Sie Ihrem Vordermann aufblenden, gilt dies als Nötigung. (Foto: imago)
Wenn der vorgeschriebene Sicherheitsabstand auf der Autobahn nicht mehr eingehalten wird und Sie Ihrem Vordermann aufblenden, gilt dies als Nötigung. (Foto: imago)