Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass ein Bus nicht überholt werden darf, solange er mit eingeschaltetem Warnblinklicht an eine Haltestelle heranfährt. Steht der Bus, damit Fahrgäste aus- und einsteigen können, darf er in Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) überholt werden. Das Abfahren von der Haltestelle muss Bussen ermöglicht werden, auch wenn andere Fahrzeuge dafür warten müssen. Außerdem gilt: Achten Sie immer auf plötzlich auftauchende Fahrgäste und seien Sie bremsbereit!
Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass ein Bus nicht überholt werden darf, solange er mit eingeschaltetem Warnblinklicht an eine Haltestelle heranfährt. Steht der Bus, damit Fahrgäste aus- und einsteigen können, darf er in Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7 km/h) überholt werden. Das Abfahren von der Haltestelle muss Bussen ermöglicht werden, auch wenn andere Fahrzeuge dafür warten müssen. Außerdem gilt: Achten Sie immer auf plötzlich auftauchende Fahrgäste und seien Sie bremsbereit!