Diese Rechte haben Sie als Mieter
Beim Mietrecht herrscht oft nur ein gefรคhrliches Halbwissen, weshalb es schnell zu Konflikten zwischen Mieter und Vermieter kommen kann. Ob Kรผndigung, Mieterhรถhung oder Kaution - in dieser Foto-Show informieren wir Sie รผber wichtige Entscheidungen der Rechtsprechung zum Mietrecht.
Auf dem Balkon sowie in der Wohnung hat der Mieter das Recht zu rauchen. Wenn sich Nachbarn gestรถrt fรผhlen oder der Vermieter Nichtraucher in seiner Wohnung bevorzugt, wurde bisher nur im Extremfall gegen den Mieter entschieden. Generell herrscht fรผr Mieter eine Rauchfreiheit.
Wenn der Vermieter plรถtzlich die Miete anheben will, dann kann er das durchaus durchsetzen. Trotzdem gibt es aber gewisse Einschrรคnkungen, an die er sich halten muss. Laut "stern.de" mรผssen zwischen Einzug und Mieterhรถhung mindestens 15 Monate liegen. Auรerdem sind Mieterhรถhungen nur im Abstand von zwรถlf Monaten erlaubt und insgesamt darf die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhรถht werden.
Eine Mietkรผndigung bei Eigenbedarf ist rechtskonform. Mรถchte der Vermieter die Wohnung fรผr sich oder fรผr Familienangehรถrige nutzen, kann er dem Mieter die Wohnung kรผndigen, wenn er sich an die Kรผndigungsfrist hรคlt. Wichtig ist, dass eine รผberzeugende Begrรผndung angegeben wird und anschlieรend die Wohnung tatsรคchlich durch den Vermieter oder seine Angehรถrigen genutzt wird. Ansonsten stehen dem ehemaligen Mieter Schadensersatzzahlungen zu.
Die Kaution ist die Summe, die der Mieter dem Vermieter als Pfand รผberlรคsst, damit dieser eine Absicherung bei eventuellen Schรคden an der Wohnung oder fehlenden Zahlungen hat. Diese darf er auch so lange einbehalten, bis Schรคden beseitigt oder Zahlungen erfolgt sind. Gleichzeitig ist der Vermieter verpflichtet die Mietkaution auf einem Sparbuch zu verzinsen.
Entsteht durch die alltรคgliche Nutzung der Wohnung ein Defekt, muss der Vermieter fรผr die Zahlung der Reparatur aufkommen. Sollte er auf die Forderung des Mieters nicht reagieren, kann dieser eine schriftlich eine Frist setzen. Handelt der Vermieter daraufhin immer noch nicht, ist im Zweifel Rechtsbeistand ratsam.