Foto-Show: Die nervigsten Nachbar-Typen

Die Liebenden: Ruhezeiten gelten auch fΓΌr Liebespaare. Gerichte bestΓ€tigen, dass lautes Sex-GestΓΆhne eine unzulΓ€ssige RuhestΓΆrung sein kann.

Die Liebenden: Dasselbe gilt fΓΌr stΓ€ndige lautstarke Auseinandersetzungen bei Nacht. Sowohl im Streit als auch bei der VersΓΆhnung mΓΌssen sich Paare also ein wenig zurΓΌckhalten.

Die Partytiere: Ausschweifende Partys machen oft nur den Feiernden, nicht aber den Nachbarn SpaΓ. Und auch wenn die Stimmung zu fortgeschrittener Stunde immer ausgelassener wird, mΓΌssen die Ruhezeiten beachtet werden.

Die Familie/das Schreikind: Schreiende Kleinkinder und Babys kΓΆnnen einen als Nachbar zwar ebenfalls um den Schlaf bringen. Doch hier ist Toleranz gefordert. Gerichte bestΓ€tigen immer wieder, dass Kinder- und Babygeschrei auch auΓerhalb der Ruhezeiten von den Nachbarn hinzunehmen ist.

Der Raucher: GrundsΓ€tzlich darf man zwar in der eigenen Wohnung und dem Balkon rauchen, man ist aber zur RΓΌcksichtnahme auf nichtrauchende Nachbarn verpflichtet. Absolut tabu ist es beispielsweise, in den Hausflur anstatt durch das Fenster zu lΓΌften.

Der Kontrollfreak: Egal ob MΓΌlltrennung, ordnungsgemΓ€Γer Reinigungsdienst oder nΓ€chtliche Ruhezeiten β der Kontrollfreak kennt die Regeln und wacht penibel ΓΌber ihre Einhaltung. Leider weiΓ er dabei meist die Hausordnung auf seiner Seite. FΓΌr Nachbarn kann das sehr lΓ€stig werden. Nicht wenige fΓΌhlen sich sogar richtig schikaniert. Man kann nur appellieren, es mit der Regelauslegung nicht ΓΌber die MaΓen streng zu nehmen und auch mal FΓΌnf gerade sein zu lassen.

Die Breitmacher: Die eigene Wohnung reicht ihnen nicht und so beanspruchen sie auch noch weite Teile der GemeinschaftsrΓ€ume wie Hausflur oder Treppenhaus fΓΌr sich und ihren Krempel. Hinnehmen muss man das nicht. "GrundsΓ€tzlich endet die Wohnung an der TΓΌr", mahnt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. In den GemeinschaftrΓ€umen kΓΆnnen nicht einfach jeder seinen Claim abstecken.