Steuererklärung nicht vergessen: Erhalten Sie keinen Arbeitslohn, kann es trotzdem vorkommen, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, etwa wenn Ihre sonstigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Seit dem Steuerjahr 2018 läuft die Frist für die Abgabe der Steuererklärung regulär jeweils am 31. Juli ab.
Steuererklärung nicht vergessen: Erhalten Sie keinen Arbeitslohn, kann es trotzdem vorkommen, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, etwa wenn Ihre sonstigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Seit dem Steuerjahr 2018 läuft die Frist für die Abgabe der Steuererklärung regulär jeweils am 31. Juli ab.