Die regelmäßige Kontrolle durch den Frauenarzt ist ebenfalls sinnvoll. Frauen haben in Deutschland ab dem 20. Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf eine Krebs-Früherkennung beim Gynäkologen. Ab dem 30. Lebensjahr kommt der Anspruch auf eine Untersuchung der Brüste und umgebender Lymphknoten dazu, die der Frauenarzt bei der Krebs-Früherkennung durchführt.
Die regelmäßige Kontrolle durch den Frauenarzt ist ebenfalls sinnvoll. Frauen haben in Deutschland ab dem 20. Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf eine Krebs-Früherkennung beim Gynäkologen. Ab dem 30. Lebensjahr kommt der Anspruch auf eine Untersuchung der Brüste und umgebender Lymphknoten dazu, die der Frauenarzt bei der Krebs-Früherkennung durchführt.