Heizkostenabrechnung auf Fehler prüfen

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Quelle: Andrea Warnecke/dpaEin wesentlicher Teil der Heizkosten muss verbrauchsabhängig abgerechnet werden, je nach Mietvertrag mindestens 50 und höchstens 70 Prozent.

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Quelle: Deutscher Mieterbund/dpaUlrich Ropertz ist Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes.

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Quelle: Gert Baumbach/dpaBarbara Saerbeck ist Referentin im Projekt "Marktwächter Energie" beim Verbraucherzentrale Bundesverband.