Zugprobleme: Diese Rechte haben Sie
![Seit 2009 gibt es das Fahrgastrechte-Formular Seit 2009 gibt es das Fahrgastrechte-Formular](https://images.t-online.de/2022/04/57056236v1003/0x0:600x450/fit-in/600x0/seit-2009-gibt-es-das-fahrgastrechte-formular.jpg)
In dem Fahrgastrechte-Formular ist geregelt, was Sie als Fahrgast bei einer Verspätung der Bahn an Geld erstattet bekommen. Wir erklären Ihnen, was Ihnen zusteht, wenn Ihr Zug Verspätung hat oder Sie Ihren Anschlusszug verpassen.
![Das Taxi wartet am Bahnhof auf Fahrgäste Das Taxi wartet am Bahnhof auf Fahrgäste](https://images.t-online.de/2022/04/57056756v1002/0x0:600x450/fit-in/600x0/das-taxi-wartet-am-bahnhof-auf-fahrgaeste.jpg)
Bei einer 60-minütigen Verspätung haben Fahrgäste Anspruch auf ein Taxi, wenn dies bei einer Verbindung vorkommt, die zwischen 0 und 5 Uhr am Zielbahnhof eintreffen soll. Der Anspruch gilt nur bis 80 Euro und auch nur, wenn die Bahn keinen Schienenersatzverkehr anbietet.
![Die Bahn zahlt eine Übernachtung im Hotel Die Bahn zahlt eine Übernachtung im Hotel](https://images.t-online.de/2022/04/57056968v1003/0x0:600x450/fit-in/600x0/die-bahn-zahlt-eine-uebernachtung-im-hotel.jpg)
Bei mindestens 60 Minuten Verspätung steht Ihnen eine Unterkunft in einem Hotel zu, wenn Sie keine Möglichkeit mehr haben, weiterzureisen. Die Bahn übernimmt die angemessenen Kosten für eine Nacht im Hotel.
![Ein Zug hat eine knappe Stunde Verspätung Ein Zug hat eine knappe Stunde Verspätung](https://images.t-online.de/2022/04/57057980v1002/0x0:600x450/fit-in/600x0/ein-zug-hat-eine-knappe-stunde-verspaetung.jpg)
Bei Fernreisen bekommen Sie eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Ticketpreises, wenn die Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten liegt. Ab zwei Stunden bekommen Sie sogar 50 Prozent des Ticketpreises erstattet.
![Zugbetrieb: Im Winter kommt es häufiger zu Verspätungen Zugbetrieb: Im Winter kommt es häufiger zu Verspätungen](https://images.t-online.de/2022/04/57058778v1003/0x0:600x450/fit-in/600x0/zugbetrieb-im-winter-kommt-es-haeufiger-zu-verspaetungen.jpg)
Kommt es aufgrund von Schneechaos zu Zugverspätungen, kann sich die Bahn auf höhere Gewalt berufen. Somit erlischt der Anspruch auf Entschädigung, da die Bahn nun mal keinen Einfluss auf das Wetter nehmen kann.
![Die Streiks der Bahnmitarbeiter sorgten für viel Unmut Die Streiks der Bahnmitarbeiter sorgten für viel Unmut](https://images.t-online.de/2022/04/57058454v1003/0x0:600x450/fit-in/600x0/die-streiks-der-bahnmitarbeiter-sorgten-fuer-viel-unmut.jpg)
In der Regel fallen Streiks unter höhere Gewalt und somit steht dem Fahrgast auch keine Entschädigung zu. Allerdings hat sich gezeigt, dass die Bahn oft sehr kulant reagiert, wenn aus dem Streik Verspätungen resultieren. Die Schlichtungsstelle Mobilität rät, dass man es zumindest versuchen sollte, eine Entschädigung zu erhalten.