t-online - Nachrichten fΓΌr Deutschland
Such IconE-Mail IconMenΓΌ Icon

MenΓΌ Icont-online - Nachrichten fΓΌr Deutschland
Such Icon
HomeMobilitΓ€tAktuelles

Kfz-Versicherung: Tipps zur Unfallabwicklung


Kfz-Versicherung: Tipps zur Unfallabwicklung

Autounfall
1 von 7
Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder

Generell gilt bei einem Autounfall: Ruhe bewahren! Sehen Sie nach, ob beteiligte Personen verletzt sind, leisten Sie erste Hilfe und fordern Sie ggf. schnellstmâglich einen Rettungswagen an (112). Außerdem sollten Sie die Polizei (110) anrufen, um den Unfallhergang zu dokumentieren. Bei kleineren BlechschÀden kânnen Sie den Vorfall auch ohne Polizei abwickeln. Beachten Sie dabei die folgenden Punkte.

Unfallprotokoll
2 von 7
Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder

Tauschen Sie mit Ihrem Unfallgegner alle wichtigen Daten aus. HierfΓΌr eignet sich ein standardisierter Unfallbericht, der bei jeder Versicherung erhΓ€ltlich ist. Notieren Sie Name und Anschrift des Unfallgegners, aber auch des Halters des gegnerischen Fahrzeugs, falls sie voneinander abweichen. Schreiben Sie sich die Versicherung inklusive der entsprechenden Versicherungsscheinnummer ebenfalls auf. Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls spielen auch eine wichtige Rolle. Skizzieren Sie hierfΓΌr den Unfallhergang.

Werkstatt
3 von 7
Quelle: imago-images-bilder

Wenn Ihr Fahrzeug einen Unfallschaden aufweist und die Schuldfrage unklar ist, sollten Sie den Wagen noch nicht in die Werkstatt bringen. Andernfalls besteht das Risiko, nachtrÀglich die entstandenen Kosten aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Wird Ihnen die Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung gewÀhrt, kânnen Sie mithilfe der "Reparaturkosten-Übernahme-ErklÀrung" die Kostenabwicklung an die Werkstatt abgeben.

Handy am Ohr
4 von 7
Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder

Wenn Sie den Unfall verursacht haben oder eine Mitschuld tragen, sollten Sie ihn umgehend Ihrer Versicherung melden. Beachten Sie, dass Sie durch die Inanspruchnahme Ihrer Versicherung mâglicherweise eine Herabstufung in der Schadensfreiheitsklasse hinnehmen müssen und anschließend hâhere BeitrÀge bezahlen müssen.

SachverstΓ€ndiger
5 von 7
Quelle: INSADCO/imago-images-bilder

Sollten Sie der Unfallverursacher sein, sollten Sie dafür Sorge tragen, dass ein von Ihnen beauftragter SachverstÀndiger den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners abnimmt. So stellen Sie sicher, dass der Schaden nicht übermÀßig hoch bewertet wird. Als UnfallgeschÀdigter wiederum bietet ein eigens beauftragter SachverstÀndiger den Vorteil, dass er den Schaden meist hâher ansetzt, als versicherungseigene SachverstÀndige.

Abschleppdienst
6 von 7
Quelle: Caro/imago-images-bilder

Neben entstandenen SchΓ€den am Fahrzeug muss die Versicherung auch die Kosten fΓΌr den Abschleppdienst ΓΌbernehmen. Ist das Fahrzeug nach dem Unfall schrottreif, werden auch die fΓΌr die Verschrottung entstehenden Kosten von der Versicherung getragen.

Leihwagen
7 von 7
Quelle: CHROMORANGE/imago-images-bilder

Wenn Ihr Wagen fΓΌr lΓ€ngere Zeit in die Werkstatt muss, haben Sie Anspruch auf einen Leihwagen. Die dafΓΌr anfallenden Kosten werden von der Kfz-Versicherung ΓΌbernommen. Allerdings gilt dies nur fΓΌr Autofahrer, die tΓ€glich mindestens 30 Kilometer zurΓΌcklegen. Wichtig: Meist werden Leihwagen nur im Preisniveau Ihrer Fahrzeugklasse gewΓ€hrt. Erkundigen Sie sich daher im Voraus, welcher Mietwagen von Ihrer Versicherung ΓΌbernommen wird.


t-online - Nachrichten fΓΌr Deutschland


TelekomCo2 Neutrale Website