Kfz-Versicherung: Tipps zur Unfallabwicklung

Generell gilt bei einem Autounfall: Ruhe bewahren! Sehen Sie nach, ob beteiligte Personen verletzt sind, leisten Sie erste Hilfe und fordern Sie ggf. schnellstmΓΆglich einen Rettungswagen an (112). AuΓerdem sollten Sie die Polizei (110) anrufen, um den Unfallhergang zu dokumentieren. Bei kleineren BlechschΓ€den kΓΆnnen Sie den Vorfall auch ohne Polizei abwickeln. Beachten Sie dabei die folgenden Punkte.

Tauschen Sie mit Ihrem Unfallgegner alle wichtigen Daten aus. HierfΓΌr eignet sich ein standardisierter Unfallbericht, der bei jeder Versicherung erhΓ€ltlich ist. Notieren Sie Name und Anschrift des Unfallgegners, aber auch des Halters des gegnerischen Fahrzeugs, falls sie voneinander abweichen. Schreiben Sie sich die Versicherung inklusive der entsprechenden Versicherungsscheinnummer ebenfalls auf. Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls spielen auch eine wichtige Rolle. Skizzieren Sie hierfΓΌr den Unfallhergang.

Wenn Ihr Fahrzeug einen Unfallschaden aufweist und die Schuldfrage unklar ist, sollten Sie den Wagen noch nicht in die Werkstatt bringen. Andernfalls besteht das Risiko, nachtrΓ€glich die entstandenen Kosten aus eigener Tasche zahlen zu mΓΌssen. Wird Ihnen die KostenΓΌbernahme der gegnerischen Versicherung gewΓ€hrt, kΓΆnnen Sie mithilfe der "Reparaturkosten-Γbernahme-ErklΓ€rung" die Kostenabwicklung an die Werkstatt abgeben.

Wenn Sie den Unfall verursacht haben oder eine Mitschuld tragen, sollten Sie ihn umgehend Ihrer Versicherung melden. Beachten Sie, dass Sie durch die Inanspruchnahme Ihrer Versicherung mΓΆglicherweise eine Herabstufung in der Schadensfreiheitsklasse hinnehmen mΓΌssen und anschlieΓend hΓΆhere BeitrΓ€ge bezahlen mΓΌssen.

Sollten Sie der Unfallverursacher sein, sollten Sie dafΓΌr Sorge tragen, dass ein von Ihnen beauftragter SachverstΓ€ndiger den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners abnimmt. So stellen Sie sicher, dass der Schaden nicht ΓΌbermΓ€Γig hoch bewertet wird. Als UnfallgeschΓ€digter wiederum bietet ein eigens beauftragter SachverstΓ€ndiger den Vorteil, dass er den Schaden meist hΓΆher ansetzt, als versicherungseigene SachverstΓ€ndige.

Neben entstandenen SchΓ€den am Fahrzeug muss die Versicherung auch die Kosten fΓΌr den Abschleppdienst ΓΌbernehmen. Ist das Fahrzeug nach dem Unfall schrottreif, werden auch die fΓΌr die Verschrottung entstehenden Kosten von der Versicherung getragen.

Wenn Ihr Wagen fΓΌr lΓ€ngere Zeit in die Werkstatt muss, haben Sie Anspruch auf einen Leihwagen. Die dafΓΌr anfallenden Kosten werden von der Kfz-Versicherung ΓΌbernommen. Allerdings gilt dies nur fΓΌr Autofahrer, die tΓ€glich mindestens 30 Kilometer zurΓΌcklegen. Wichtig: Meist werden Leihwagen nur im Preisniveau Ihrer Fahrzeugklasse gewΓ€hrt. Erkundigen Sie sich daher im Voraus, welcher Mietwagen von Ihrer Versicherung ΓΌbernommen wird.