Sie wurden geblitzt? Das passiert jetzt

Geblitzt worden, was kommt nun? Das kommt auf die HΓΆhe der GeschwindigkeitsΓΌberschreitung an und ob sie innerorts oder auΓerhalb geschlossener Ortschaften begangen wurde.

ZunΓ€chst einmal gibt es mit dem AnhΓΆrungsbogen Post von der zustΓ€ndigen BuΓgeldstelle der Polizei. Wenn Halter und Fahrer auf dem Foto nicht ΓΌbereinstimmen, bekommt der Halter einen Zeugen-Fragebogen.

Mit einem Beweisfoto wird auf den TempoverstoΓ hingewiesen. Bezahlt die verantwortliche Person, muss der Fragebogen nicht ausgefΓΌllt werden. Wer wissentlich falsche Personen verantwortlich macht und die Polizei bei Ermittlungen auf falsche Angaben stΓΆΓt, kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen.

Die HΓΆhe richtet sich nach der Schwere des VerstoΓes. Bis 20 km/h gibt es innerorts ein Verwarngeld. DarΓΌber drohen BuΓgelder, Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und ab 31 km/h auch Fahrverbote.

Wer mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, kann innerhalb von zwei Wochen formlos Einspruch einlegen. Danach wird der Bescheid erneut geprΓΌft. Wenn er als rechtsmΓ€Γig befunden wird, wird die Akte an das zustΓ€ndige Amtsgericht abgegeben und es kommt zu einem Verfahren.

Untersuchungen haben gezeigt, dass bis zu zehn Prozent aller Geschwindigkeitsmessungen Fehler aufweisen. Wer Einspruch einlegt, kann sich auch einen Anwalt suchen. Doch der kostet Geld - geregelt ist das nach dem RechtsanwaltsvergΓΌtungsgesetz. Bei den schnell auflaufenden Verfahrenskosten ist eine Verkehrsrechtschutzversicherung von Vorteil.