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Sie wurden geblitzt? Das passiert jetzt


Sie wurden geblitzt? Das passiert jetzt

Verkehrsrecht
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Geblitzt worden, was kommt nun? Das kommt auf die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung an und ob sie innerorts oder außerhalb geschlossener Ortschaften begangen wurde.

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Zunächst einmal gibt es mit dem Anhörungsbogen Post von der zuständigen Bußgeldstelle der Polizei. Wenn Halter und Fahrer auf dem Foto nicht übereinstimmen, bekommt der Halter einen Zeugen-Fragebogen.

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Mit einem Beweisfoto wird auf den Tempoverstoß hingewiesen. Bezahlt die verantwortliche Person, muss der Fragebogen nicht ausgefüllt werden. Wer wissentlich falsche Personen verantwortlich macht und die Polizei bei Ermittlungen auf falsche Angaben stößt, kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen.

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Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Bis 20 km/h gibt es innerorts ein Verwarngeld. Darüber drohen Bußgelder, Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und ab 31 km/h auch Fahrverbote.

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Wer mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, kann innerhalb von zwei Wochen formlos Einspruch einlegen. Danach wird der Bescheid erneut geprüft. Wenn er als rechtsmäßig befunden wird, wird die Akte an das zuständige Amtsgericht abgegeben und es kommt zu einem Verfahren.

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Untersuchungen haben gezeigt, dass bis zu zehn Prozent aller Geschwindigkeitsmessungen Fehler aufweisen. Wer Einspruch einlegt, kann sich auch einen Anwalt suchen. Doch der kostet Geld - geregelt ist das nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei den schnell auflaufenden Verfahrenskosten ist eine Verkehrsrechtschutzversicherung von Vorteil.




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