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Die zehn häufigsten Verkehrsirrtümer


Die zehn häufigsten Verkehrsirrtümer

Auf Autobahnen muss man immer rechts fahren.
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Quelle: dpa

Auf Autobahnen muss man immer rechts fahren. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf bei drei oder mehr Spuren davon abgewichen werden, wenn auf dem rechten Fahrstreifen hin und wieder Autos fahren.

Lichthupe ist Nötigung.
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Quelle: dpa

Lichthupe ist Nötigung. Die Straßenverkehrsordnung sieht ausdrücklich vor, dass das Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften durch Schall- und Leuchtzeichen angezeigt wird.

Fahrradfahrer gehören nicht auf die Straße.
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Quelle: dpa

Fahrradfahrer gehören nicht auf die Straße. Autofahrern würde es womöglich das Leben erleichtern: Doch Radler sind keineswegs zum Fahren auf dem Radweg verdammt.

Beim Reißverschlussverfahren frühzeitig die Spur wechseln.
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Quelle: dpa

Beim Reißverschlussverfahren frühzeitig die Spur wechseln. Das Gesetz ist hier ganz eindeutig: Man wechselt die Spur erst im unmittelbaren Endbereich des Fahrstreifens, der aufhört.

Rechts überholen ist strikt verboten.
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Quelle: dpa

Rechts überholen ist strikt verboten. Dass man mit dem Pkw innerorts auch rechts überholen darf, dürfte den meisten Autofahrern bekannt sein. Doch auch auf mehrspurigen Landstraßen oder Autobahnen ist das unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Bei abknickender Vorfahrt muss man nicht blinken.
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Quelle: dpa

Bei abknickender Vorfahrt muss man nicht blinken. Hier ist die Regel eigentlich ganz einfach: Wer geradeaus fährt, blinkt nicht, wer abbiegt, muss den Wechsel der Richtung anzeigen.

Wer auffährt, hat immer Schuld am Unfall.
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Quelle: imago-images-bilder

Wer auffährt, hat immer Schuld am Unfall. Fährt ein Autofahrer einem anderen hinten drauf, ist er tatsächlich meist der Schuldige. Wenn der Auffahrende aber nachweisen kann, dass der Vordermann beispielsweise eine grundlose Vollbremsung hingelegt hat, kann ihn das entlasten.

Als Passant darf man einen Parkplatz freihalten.
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Als Passant darf man einen Parkplatz freihalten. Die Parklücke ist für Fahrzeuge da. Insofern gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Auch auf Parkplätzen gilt rechts vor links.
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Auch auf Parkplätzen gilt rechts vor links. Auf Parkplätzen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Man muss sich untereinander verständigen.

Man darf nicht mit Flip Flops oder barfuß Auto fahren.
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Quelle: dpa

Man darf nicht mit Flip Flops oder barfuß Auto fahren. Die Straßenverkehrsordnung macht beim Schuhwerk am Steuer keine grundsätzlichen Einschränkungen. Mit Flip-Flops, High Heels oder auch barfuß zu fahren, ist erlaubt.




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