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Gelsenkirchen: Kind in Kita-Bett erstickt – Erzieherinnen angeklagt


Amtsgericht Gelsenkirchen
Kind in Kita-Bett erstickt: Erzieherinnen angeklagt

Von dpa
30.01.2023Lesedauer: 1 Min.
Mini-Kita in GelsenkirchenVergrößern des BildesDie Rollladen einer Mini-Kita in Gelsenkirchen sind heruntergelassen (Archivbild): (Quelle: Federico Gambarini/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Zwei Erzieherinnen wird vorgeworfen, ihre Aufsichtspflicht missachtet zu haben. Ein Junge war beim Mittagsschlaf in seinem Bett erstickt.

Eineinhalb Jahre nach dem Tod eines zweijährigen Jungen in einer Gelsenkirchener Kita müssen sich zwei Erzieherinnen der Einrichtung vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht Gelsenkirchen habe die Anklage wegen fahrlässiger Tötung zur Hauptverhandlung angenommen, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Den zur Tatzeit 24 und 36 Jahre alten Frauen werde vorgeworfen, ihre Aufsichtspflicht missachtet zu haben. Der Junge war beim Mittagsschlaf in seinem Bett erstickt, weil er sich in einem Etagenbett unglücklich eingeklemmt hatte.

Der Junge habe in dem Etagenbett während seines Mittagsschlafes unten gelegen und offensichtlich die nicht fest verankerte Bodenplatte des darüberliegenden Bettes hochgedrückt, schilderte der Gerichtssprecher auf der Grundlage der Anklageschrift. Als die Spanplatte wieder herunterrutschte, sei er mit dem Kopf eingeklemmt worden und erstickt. Die Erzieherinnen hätten gewusst, dass der Zweijährige das erste Mal über Mittag in der Kita schlafen sollte und das nicht gewohnt gewesen sei. Sie hätten trotzdem keine Sitzwache gehalten oder wenigstens ein Babyphone aufgestellt. Die Tür zum Schlafraum sei geschlossen gewesen.

Zu dem Prozess sind zwei Sachverständige und mehrere Zeugen, darunter die Mutter des Jungen, geladen. Über den bevorstehenden Prozess hatten bereits mehrere Medien berichtet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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