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Streit um Parks: Fahrradfahren oder nicht? Dortmund legt Neuregelung vor


Neue Verkehrsregeln
Dortmund will Fahrradverbot in Grünanlagen abschaffen


Aktualisiert am 09.09.2024Lesedauer: 2 Min.
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Fahrräder im Westpark (Archivbild): Das Fahrradfahren im Westpark ist laut Verordnung verboten. (Quelle: imago)

Dortmund plant eine Anpassung der Radfahrregelungen in städtischen Grünanlagen. Ziel ist die Schaffung gemeinsamer Geh- und Radwege. Was Radfahrer und Spaziergänger jetzt wissen müssen.

In Dortmunds Grünanlagen ist das Radfahren außerhalb der ausgewiesenen Stellen bisher verboten. Fußgänger sollen möglichst ungestört die Grünflächen nutzen können. Diese Regelung will der Rat nun ändern, wie aus einer Beschlussvorlage hervorgeht.

Hintergrund sind demnach die gewachsenen Ansprüche an Radwegeverbindungen in den vergangenen Jahren. Die Verkehrsführung in den städtischen Grünanlagen und Friedhöfe stellten hier eine Herausforderung dar. Zudem würden in der Praxis Grünanlagen bereits oft als Radfahrverbindungen genutzt, obwohl dies formal eine Ordnungswidrigkeit darstelle, heißt es in der Ratsvorlage weiter.

Friedhöfe, Westfalenpark und Rombergpark bilden Ausnahmen

Nun hat die Stadt ein neues Konzept zur Regelung des Fahrradverkehrs entwickelt. Das Konzept sieht vor, vom generellen Fahrradverbot abzurücken. Auf den Schildern vor den Grünflächen soll dann nicht mehr "Fahrradfahren verboten" stehen, sondern künftig das StVO-Verkehrszeichen 240 über einen "gemeinsamen Geh- und Radweg" informieren. Auch sollen die Schilder auf die gemeinsame Rücksichtnahme hinweisen. Das Radfahren innerhalb der Grünbereiche, also auf Rasen, Wiesen und Rabatten, bleibt weiter verboten. Zudem werde auf den Friedhöfen, bis auf den Hauptfriedhof, keine Fahrradfreigabe erteilt. E-Scooter und S-Pedelecs sind weiterhin verboten.

Sofern die Ausschüsse hierfür grünes Licht geben, soll das die neue Regelung in der kommenden Ratssitzung am 26. September beschlossen werden. Allerdings mit Ausnahmen: Denn, falls sich in der Praxis herausstellt, dass einige Wegeverbindungen nicht für den Radverkehr geeignet seien, soll es Einzelfallprüfung geben, in denen das Radfahren wieder untersagt werden könne. Auch gibt die Stadt bekannt, dass das Radfahren im Westfalenpark, im Rombergpark und im Zoo Dortmund verboten bleiben wird.

Verwendete Quellen
  • Beschlussvorlage: Konzept zur Regelung von Fahrradverkehr in städtischen Park- und Grünanlagen und auf Friedhöfen (PDF)
  • Mitteilung der Stadt Dortmund vom 30. August 2024 (per Mail)
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