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Dortmunder Wohnkomplex: Eil-Evakuierung des "Hannibal" war rechtswidrig


Prozess um Wohnkomplex
Eil-Evakuierung des "Hannibal" war rechtswidrig

Von dpa
Aktualisiert am 06.10.2021Lesedauer: 2 Min.
Das Hochhaus "Hannibal" (Archivbild): Ein Gericht entscheidet heute, ob die Eilräumung rechtens war.Vergrößern des BildesDas Hochhaus "Hannibal" (Archivbild): Ein Gericht entscheidet heute, ob die Eilräumung rechtens war. (Quelle: Cord/imago-images-bilder)
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Wegen Brandschutzmängeln mussten 750 Bürger vor vier Jahren ein Wohnkomplex in Dortmund räumen

Die von der Stadt Dortmund angewiesene Räumung des Wohnkomplexes "Hannibal" vor gut vier Jahren im Eiltempo war rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Mittwoch und beanstandete damit das Vorgehen der Stadt im September 2017. Die damalige Eigentümerin hatte Klage gegen die Kommune eingereicht und war damit nun in einem von zwei Teilen erfolgreich, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Stadt hätte sich bei der Räumung unmittelbar an die Mieter wenden müssen. Mit der Eigentümerin habe sie die falsche Verantwortliche herangezogen, begründete das Gericht.

Dass die Stadt aber anschließend die Nutzung des bis heute noch nicht wieder bewohnten Komplexes untersagt habe, sei rechtmäßig, entschied die Kammer. In diesem Punkt hatte die Klägerin keinen Erfolg. Die Kommune hatte im Herbst 2017 eine Räumung aller Wohnungen mit rund 750 Bewohnern innerhalb von Stunden angewiesen. Die Immobilie mit etwa 400 Wohnungen und bis zu 17 Geschossen durfte auch nach der Räumung nicht mehr bewohnt werden. Die Kommune begründete ihr Vorgehen mit gravierenden Brandschutzmängeln – man habe Gefahren für die Bewohner abwehren müssen.

Wohnkomplex "Hannibal" geräumt: Stadt stellte Eigentümerin Kosten in Rechnung

Bei Gericht ist ein weiterer Streitfall der Klägerin in diesem Zusammenhang anhängig: Die Stadt hatte der früheren Eigentümerin die Kosten der Räumung in Höhe von etwa 450.000 Euro in Rechnung gestellt. Darüber werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden, sagte die Gerichtssprecherin. Da die Räumung der Stadt aber als rechtswidrig beanstandet wurde, sei grundsätzlich davon auszugehen, dass es mit finanziellen Forderungen gegenüber der Klägerin schlecht für die Kommune aussehe.

Viele der Bewohner des Komplexes im Stadtteil Dorstfeld hatten damals kurzfristig bei Freunden oder Bekannten unterkommen oder eine Notunterkunft der Stadt nutzen müssen. Zwischen der Kommune und dem Besitzer Lianeo – ehemals Intown – entbrannte ein Streit. Schließlich hatte das Unternehmen Forte Gruppe die leerstehenden Wohnungen mit Sanierungsabsicht gekauft. Das Gericht stellte laut Sprecherin klar, dass der Komplex so wie er aktuell mitsamt Tiefgarage dastehe, aber weiterhin nicht genehmigungsfähig sei.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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