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Prozess in Dortmund: Waffenarsenal in Wohnung – 69-Jährigen muss in Haft


Prozess in Dortmund
Waffenarsenal in Wohnung – 69-Jähriger muss in Haft

Von dpa
Aktualisiert am 04.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Der 69-jährige Angeklagte (rechts) bespricht sich im Amtsgericht mit seinem Anwalt (Archivbild): Gegen den Mann, in dessen Wohnung große Waffen- und Munitionsbestände entdeckt worden waren, geht nun der Prozess weiter.Vergrößern des Bildes
Der 69-jährige Angeklagte (rechts) bespricht sich im Amtsgericht mit seinem Anwalt (Archivbild): Gegen den Mann, in dessen Wohnung große Waffen- und Munitionsbestände entdeckt worden waren, geht nun der Prozess weiter. (Quelle: Bernd Thissen/dpa)
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Er hortete Waffen, Sprengstoff und Munition: In Dortmund musste sich ein Mann erneut vor Gericht verantworten. Das Urteil ist nun gefallen.

Ein 69-Jähriger, in dessen Dortmunder Wohnung große Waffen- und Munitionsbestände entdeckt worden waren, ist zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Das Amtsgericht verurteilte den Rentner am Montag wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, gegen das Waffenrecht und das Sprengstoffgesetz, wie ein Sprecher mitteilte. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe am ersten Verhandlungstag Mitte März weitgehend eingeräumt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision oder Berufung ist möglich.

Dortmund: Dutzende Maschinenpistolen und 256 Kilogramm Munition

Im September 2020 war bei dem Mann ein großes Arsenal unter anderem mit Sprengstoff, Waffen und Munition gefunden worden. Die Durchsuchung seiner Wohnung, einer Garage sowie einer Lagerhalle hatte neun Tage gedauert.

Sichergestellt wurden damals zahlreiche Pistolen, Gewehre, Revolver sowie mehr als ein Dutzend Maschinenpistolen. In der Garage waren die Beamten auf 256 Kilogramm Munition gestoßen. In der Wohnung fanden sie acht Kilogramm Sprengstoff TNT. Die Liste der Fundstücke umfasste auch alte Waffenteile wie abgesägte Läufe und Verschlüsse von Kriegswaffen.

Im Prozess habe sich gezeigt, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Sammler handele, der Waffen und Waffenteile unter chaotischen Bedingungen gehortet habe, erläuterte der Gerichtssprecher. Es hätten sich aber keine Hinweise ergeben, dass der Mann Verbindungen in extremistische Kreise hatte oder mit den Waffen Handel betreiben wollte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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