t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalDortmund

Dortmund: Antisemitische Parolen gerufen – bis zu 10.000 Euro Strafe


Nach Demo in Dortmund
Antisemitische Parolen gerufen – bis zu 10.000 Euro Strafe

Von dpa
Aktualisiert am 30.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein Demonstrant mit Reichsflagge (Symbolbild): Mehr als 100 Teilnehmer hatten an der Versammlung teilgenommen.Vergrößern des BildesEin Demonstrant mit Reichsflagge (Symbolbild): Mehr als 100 Teilnehmer hatten an der Versammlung teilgenommen. (Quelle: Martin Müller/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Bei einer Demo der rechtsextremen Szene in Dortmund hatten mehrere Teilnehmer antisemitische Parolen skandiert. Fünf Täter wurden identifiziert und müssen nun zahlen.

Das Dortmunder Landgericht hat fünf Mitglieder der rechtsextremen Szene wegen Volksverhetzung zu Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro (250 Tagessätze) verurteilt. Die Angeklagten sollen auf zwei Demonstrationen in Dortmund im September 2018 gerufen haben: "Wer Deutschland liebt, ist Antisemit."

Laut Urteil vom Montag hat diese Parole "eindeutig einen rechtsradikalen Ursprung". Vor allem aber im Kontext der damaligen Aufmärsche sei der Spruch als volksverhetzend einzustufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

An den Demonstrationen hatten rund 100 Menschen teilgenommen, die zum Teil schwarz-weiß-rote Flaggen schwenkten und fast ausnahmslos schwarz gekleidet waren. Videos zeigen, dass die antisemitische Parole zudem einmal gerufen wurde, als mindestens ein brennendes Bengalo-Feuer in die Luft gehalten wurde.

Dortmunder Gericht: Demonstrierende schafften bewusst bedrohliche Stimmung

"Unter diesen Umständen stachelt die Äußerung zum Hass gegen die in Deutschland lebenden Juden an", hieß es in der Urteilsbegründung. Die Angeklagten und die übrigen Teilnehmer hätten bewusst eine aggressive und bedrohliche Stimmung geschaffen.

Fünf weitere Angeklagte wurden vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Ihnen konnte nicht nachgewiesen werden, überhaupt an den Demonstrationen beteiligt gewesen zu sein. Jedenfalls aber wurden sie nicht im Rahmen der Szene mit dem Bengalo beim Rufen der fraglichen Parole identifiziert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website