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Urteile zum Ballstädt-Prozess in Erfurt: Neonazis bekommen Bewährungsstrafen


Urteilsverkündung in Erfurt
Ballstädt-Prozess – Rechtsextreme bekommen Bewährungsstrafen

Von dpa
Aktualisiert am 12.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Ballstädt-Prozess in ErfurtVergrößern des BildesPolizisten im Gerichtssaal vor Beginn der Urteilsverkündung im Ballstädt-Prozess: Neun Angeklagte wurden zur Bewährung verurteilt. (Quelle: Martin Schutt/dpa-bilder)
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In der Neuauflage des Ballstädt-Prozesses hat das Landgericht Erfurt am Montag die Urteile verkündet. Neun Angeklagte aus der rechtsextremen Szene wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Das Landgericht Erfurt hat im Ballstädt-Prozess wegen des Überfalls auf eine Kirmesgesellschaft vor mehr als sieben Jahren Haftstrafen verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt werden. Sieben der elf Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen in Höhe von einem Jahr. Sie hätten sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin der zuständigen Kammer am Montag in Erfurt.

Der Hauptangeklagte und ein weiterer Angeklagter wurden zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Das Verfahren gegen zwei der Angeklagten war gegen Geldauflagen in Höhe von 6.000 Euro beziehungsweise 3.000 Euro eingestellt worden, während der Prozess noch lief.

Brutaler Überfall auf Kirmesgesellschaft

Nach Überzeugung des Gerichts haben die Verurteilten im Februar 2014 eine friedlich feiernde Kirmesgesellschaft in Ballstädt (Landkreis Gotha) brutal überfallen. Sie werden der rechtsextremen Szene zugeordnet und hatten ihre Beteiligung an der Tat im Laufe des Prozesses gestanden.

In ihrer Urteilsbegründung kritisierte die Vorsitzende Richterin die öffentliche Debatte über den Prozess. Die Öffentlichkeit habe ein Recht auf Information, aber kein Recht auf Einmischung in einen Gerichtsprozess, sagte sie. Was aber zu diesem Prozess alles gesagt und geschrieben worden sei, sei ein Angriff auf die Gewaltenteilung "in nie da gewesenem Umfang" und damit ein Angriff auf die Demokratie. Hintergrund ist die öffentliche Kritik an Absprachen, sogenannten Deals, zwischen Justiz und Angeklagten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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