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Veranstalter: 20 Anträge auf Thüringer Ausfallabsicherung


Erfurt
Veranstalter: 20 Anträge auf Thüringer Ausfallabsicherung

Von dpa
18.10.2021Lesedauer: 2 Min.
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Thüringer Veranstalter haben bisher rund 20 Anträge auf eine Ausfallabsicherung für Veranstaltungen durch den Freistaat Thüringen gestellt. Davon seien bisher 16 bewilligt worden, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Man könne derzeit von einer moderaten Nachfrage nach dieser Form der Corona-Hilfe sprechen. Im Sommer sei diese erwartungsgemäß angestiegen. Dass nicht mehr Anträge gestellt wurden, liege unter anderem daran, dass der Bund inzwischen einen eigenen Sonderfonds als Absicherungsinstrument für Kulturveranstaltungen eingerichtet habe.

Vier Anträge wurden den Daten zufolge abgelehnt. Ein Antrag war unvollständig, zwei weitere sind in Bearbeitung. Bei den bewilligten und in Bearbeitung befindlichen Anträgen geht es den Angaben zufolge um eine Summe von 1,15 Millionen Euro. Bei den vier abgelehnten Anträgen habe es deshalb keine Zusage geben können, weil die Veranstaltungen in der Regel vor Bewilligung der Hilfen abgesagt worden seien, sagte der Sprecher.

Der Freistaat bietet Unternehmen der Veranstaltungsbranche seit dem 1. Februar 2021 eine Absicherung gegen coronabedingte Terminabsagen an. Das Programm läuft noch bis Ende des Jahres. Müssen Unternehmen eine Veranstaltung wegen einer Verschärfung oder einer Verlängerung von Infektionsschutzbestimmungen absagen, können sie bis zu 80 Prozent der bereits angefallenen Ausgaben erhalten - maximal aber 100.000 Euro pro Veranstaltung. Das Geld dafür steht im Corona-Sondervermögen des Landes bereit.

Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hatte das Hilfsangebot zuletzt trotz der vergleichsweise niedrigen Antragszahlen als richtig verteidigt. Es sei eng mit der Thüringer Allianz für die Veranstaltungswirtschaft abgestimmt. Das Programm sei sehr genau auf die Bedürfnisse der Branche zugeschnitten. Deshalb sei es auch richtig, dass es bis Ende des Jahres verlängert worden sei. Zunächst war es nur für Veranstaltungen bis zum 30. Juni geplant gewesen.

Dass es zusätzlich zu der Thüringer Absicherung auch Bundeshilfen für Kulturveranstaltungen gebe, begrüßte das Ministerium. Dort könnten zum Beispiel höhere Fördersätze gewählt werden. Das Absicherungsinstrument des Bundes sei für Kulturveranstaltungen attraktiver. Gut sei auch, dass der Bund auch ein Absicherungsinstrument für Messeveranstaltungen plane.

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