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Leipzig: Neonazi Sven Liebich verurteilt – Attacke auf Fotografen bei Corona-Demo


Attacke auf Fotografen: Neonazi Sven Liebich zu Haftstrafe verurteilt

Von dpa, nhe

Aktualisiert am 25.09.2023Lesedauer: 1 Min.
Sven Liebich (Archivbild): Er ist erneut zu einer Haftstrafe verurteilt worden.Vergrößern des BildesSven Liebich (Archivbild): Er ist erneut zu einer Haftstrafe verurteilt worden. (Quelle: IMAGO/Olaf Wagner)
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Erneut ist der Neonazi Sven Liebich zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht geht davon aus, dass er auch in Zukunft Straftaten begehen wird.

Der Rechtsextremist Sven Liebich ist wegen einer Attacke auf einen Fotografen bei einer Corona-Demonstration im November 2020 in Leipzig zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte ihn sowie zwei weitere Männer und eine Frau wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, wie eine Sprecherin am Montag auf Anfrage sagte.

Für Liebich wurden sieben Monate Freiheitsstrafe verkündet und "nicht zur Bewährung ausgesetzt". Die Mitangeklagten erhielten Bewährungsstrafen zwischen sechs und zehn Monaten – teils inklusive anderer Strafen.

Sven Liebich verurteilt: Strafe noch nicht rechtskräftig

Die Urteile sind nicht rechtskräftig, darüber hatte der MDR am vergangenen Freitag berichtet. Die Gerichtssprecherin erwartet nach eigenen Worten, dass angesichts der von der Verteidigung aller Angeklagten geforderten Freisprüche Berufung eingelegt wird. Das Gericht gehe von einer negativen Kriminalprognose aus und davon, dass er auch künftig Straftaten begeht. Die Staatsanwaltschaft hatte auf neun Monate für Liebich plädiert.

Seit 2014 organisiert der auch bundesweit bekannte Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle (Sachsen-Anhalt). Schon mehrfach hatten sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen den Mann auseinandergesetzt, aber nur Geld- und Bewährungsstrafen verhängt. Bereits im Juli wurde Liebich wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe verurteilt. Diese ist noch nicht rechtskräftig. Mehr dazu lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • t-online.de: "Bekannter Neonazi muss wegen Volksverhetzung in Haft"
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