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Leipzig: JVA-Beamter nach Neonazi-Krawallen in Connewitz verurteilt


Prozess in Leipzig
JVA-Beamter nach Neonazi-Krawallen in Connewitz verurteilt

Von dpa
04.02.2022Lesedauer: 2 Min.
"Amtsgericht" steht auf einem Schild (Symbolbild): In Leipzig ist am Freitag das Urteil gegen einen 36-Jährigen gefallen.Vergrößern des Bildes
"Amtsgericht" steht auf einem Schild (Symbolbild): In Leipzig ist am Freitag das Urteil gegen einen 36-Jährigen gefallen. (Quelle: foto-leipzig.de/imago-images-bilder)
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Anfang 2016 zogen über 200 Vermummte randalierend durch Leipzig-Connewitz. Unter ihnen war auch ein inzwischen suspendierter JVA-Beamter. Nun wurde der 26-Jährige verurteilt.

Sechs Jahre nach den Neonazi-Krawallen im Leipziger Stadtteil Connewitz ist am Freitag ein suspendierter JVA-Beamter wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt worden. Der heute 36-Jährige erhielt vor dem Amtsgericht Leipzig eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Es bestünden keinerlei Zweifel, dass der Angeklagte Teil der Randalierer gewesen sei, betonte die Richterin in ihrer Begründung.

Am 11. Januar 2016 waren mehr als 200 vermummte und mit Schlagwerkzeugen bewaffnete Menschen durch den politisch vorwiegend linksorientierten Stadtteil marschiert. Dutzende Schaufensterscheiben wurden eingeschlagen und zahlreiche Autos beschädigt. Die Schadenssumme belief sich auf mehr als 100.000 Euro. "Der Aufmarsch hatte ein erhebliches Gefahrenpotenzial", betonte Richterin Lena Bilstein.

Urteil in Leipzig: Beamter könnte aus Staatsdienst entlassen werden

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 36-Jährigen kündigte an, Rechtsmittel prüfen zu wollen. Er hatte einen Freispruch gefordert, weil nicht eindeutig bewiesen sei, dass sein Mandant Teil der Tätergruppe war. Sollte das Strafmaß Bestand haben, bedeutet dies eine Entlassung aus dem Staatsdienst für den Familienvater.

Der Beamte wurde Anfang 2019 vom Dienst suspendiert. Das Justizministerium hatte angegeben, erst Ende 2018 von dem Fall erfahren zu haben.

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer von einem Aufmarsch gesprochen, der die Sicherheit und Ordnung gefährdet hatte. Die Randalierer seien mit "blinder Zerstörungswut" vorgegangen. Nur wegen der langen Verfahrensdauer, die der Masse der Beschuldigten geschuldet sei, habe sie keine Haftstrafe gefordert. "Als JVA-Beamter ist es Ihre Aufgabe, die Gesellschaft zu schützen", hatte sie direkt zu dem Angeklagten gesagt. Die Richterin folgte in ihrem Urteilsspruch der Forderung der Staatsanwaltschaft. Zudem muss der Angeklagte 3.000 Euro an das Deutsche Rote Kreuz bezahlen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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