t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeRegionalMainz

Mainz: Gericht verbietet weiterhin erotische Massagen


Wegen Corona-Pandemie
Mainzer Verwaltungsgericht verbietet weiterhin erotische Massagen

Von t-online
17.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Eine Frau massiert den Rücken eines Mannes (Symbolbild): Erotische Massagen sind in Rheinland-Pfalz weiterhin nicht erlaubt.Vergrößern des BildesEine Frau massiert den Rücken eines Mannes (Symbolbild): Erotische Massagen sind in Rheinland-Pfalz weiterhin nicht erlaubt. (Quelle: Panthermedia/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der Betreiber eines erotischen Massagestudios in Rheinland-Pfalz wollte wieder öffnen und hatte geklagt. Das Mainzer Verwaltungsgericht wies seine Forderung nun allerdings ab.

In Rheinland-Pfalz sind erotische Massagen weiterhin nicht zulässig. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz, wie es am Freitag mitteilte. Das Gericht beruft sich dabei auf die zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes. Laut dieser dürfen Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen bis zum 31. August nicht öffnen. Daher lehnte das Gericht den Antrag eines Betreibers eines erotischen Massagestudios ab, wieder öffnen zu dürfen.

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

Den Infektionsgefahren bei Massagen als sexuelle Dienstleistungen könne nicht so effektiv vorgebeugt werden wie bei anderen körpernahen Dienstleistungen, wie beispielsweise in medizinischen Massagepraxen oder Kosmetikstudios, heißt es in der Begründung. Das Gericht bezweifelt, dass Hygienebeschränkungen dort tatsächlich umgesetzt werden können. Außerdem könnten diese nur schwer überwacht werden. "Dies gelte auch hinsichtlich der Kontakterfassung von Kunden zur Nachverfolgung von Infektionsketten", so das Verwaltungsgericht. Das "Bedürfnis der Kunden solcher Einrichtungen nach Diskretion" stellt demnach "ein besonderes Überwachungsproblem" dar.

Zunächst hatte das Land Anfang Juni verkündet, dass im Zuge einer ganzen Reihe an Lockerungen der Corona-Auflagen am 10. Juni auch Bordelle wieder öffnen dürften. Gewisse Dienstleistungen wie sogenannte erotische Massagen hätten erlaubt werden sollen. Kurze Zeit später aber die Kehrtwende: Es gebe bei den strengen Vorgaben des Hygienekonzepts Probleme der Kontrolle.

Verwendete Quellen
  • Verwaltungsgericht Mainz: Pressemitteilung vom 17. Juli
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website