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Gender-Verbot: Ministerium stoppt Volksbegehren in Baden-Württemberg


Volksbegehren gegen Gender-Pflicht
Ministerium erklärt Antrag für unzulässig

09.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Schreibmaschine mit Schriftzug hier wird gegendert (Symbolfoto): Das Innenminister in Baden-Württemberg stoppt ein Volksbegehren gegen Gender-Pflicht.Vergrößern des BildesSchreibmaschine mit Schriftzug hier wird gegendert (Symbolfoto): Das Innenminister in Baden-Württemberg stoppt ein Volksbegehren gegen Gender-Pflicht. (Quelle: IMAGO/Sascha Steinach)
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Eine Initiative, die eine Gender-Pflicht an Schulen und Behörden in Baden-Württemberg verhindern wollte, ist vorerst gescheitert. Das sind die Gründe.

Das baden-württembergische Innenministerium hat ein Volksbegehren einer Initiative abgelehnt, die ein Verbot von geschlechtsneutraler Sprache an Schulen und Behörden forderte. Die Sprecherin des Ministeriums teilte am Dienstag mit, dass der Antrag sowohl formale als auch inhaltliche Mängel aufweise. Das berichteten die Medien "Heilbronner Stimme" und "Südkurier". Unter anderem hätten die Texte, die den Unterstützern zur Unterschrift vorgelegt wurden, nicht mit dem Gesetzentwurf übereingestimmt, der beim Ministerium eingereicht wurde.

Der Antrag vermittelte laut der Sprecherin außerdem den falschen Eindruck, dass geschlechtsneutrale Sprache in den Behörden generell untersagt werden solle. Dabei sah der Antrag lediglich vor, dass das sogenannte amtliche Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung angewendet werden solle. Dieses lasse jedoch zahlreiche Möglichkeiten der geschlechtsneutralen Sprache zu. Darüber hinaus sei das amtliche Regelwerk einem ständigen Wandel unterworfen. Wenn der Rechtschreibrat weitere Formen geschlechtsneutraler Sprache zulassen oder vorschreiben würde, könnte das Gesetz sogar das Gegenteil von dem bewirken, was die Initiatoren beabsichtigten, heißt es in der "Heilbronner Stimme".

Der Heidelberger Initiator Klaus Hekking will sich Ende der Woche mit Vertretern des Innenministeriums treffen, so der Medienbericht weiter. Hekking hatte 14.550 Unterschriften gesammelt. In seinem Gesetzentwurf forderte er, dass die Landesregierung, Behörden und Einrichtungen des Landes auf Vorgaben zum Gebrauch geschlechtsneutraler Änderungen und Zusätze verzichten sollten. Außerdem sollten Prüfungsleistungen an Universitäten und Schulen nicht wegen fehlender Gendersprache schlechter bewertet oder beurteilt werden.

Volksbegehren: 10.000 Unterschriften erforderlich

Mit einem Volksbegehren können die Bürgerinnen und Bürger eine Volksabstimmung über einen eigenen Gesetzentwurf herbeiführen. Dazu müssen sie zunächst 10.000 Unterschriften von wahlberechtigten Baden-Württembergern sammeln. Der Antrag wird dann vom Innenministerium geprüft. Wenn er zugelassen wird, müssen sie in einem zweiten Schritt innerhalb von sechs Monaten die Unterschriften von zehn Prozent der Wahlberechtigten im Südwesten einholen - das sind etwa 780.000 Männer und Frauen.

Wenn das gelingt, wird der Gesetzentwurf dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt. Lehnt ihn der Landtag ab, kommt es zu einer Volksabstimmung. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist entscheidend. Die Volksabstimmung ist nur gültig, wenn mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten der Vorlage zustimmt (Zustimmungsquorum).

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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