Parlamentsskandal Hakenkreuz auf Stimmzettel – war das überhaupt strafbar?

Nach dem Stimmzettel-Skandal im Landtag prüft die Staatsanwaltschaft den Fall. Die juristische Bewertung ist knifflig.
Im Zusammenhang mit dem Hakenkreuz-Skandal im Landtag liegt aus Sicht der Ermittler möglicherweise überhaupt keine Straftat vor. Es müsse nun erst geprüft werden, ob der Anfangsverdacht einer Straftat vorliege, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. In Betracht käme etwa der Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs, der das öffentliche Verwenden und Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Das kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Das Hakenkreuz war das offizielle Staatssymbol des Dritten Reiches. Der Paragraf 86a trifft etwa zu, wenn jemand ein Hakenkreuz auf eine Häuserwand malt. Laut Gesetzestext stellt auch unter Strafe, wer ein solches Kennzeichen in einer Versammlung "verwendet". Inwieweit der Paragraf auch anwendbar ist, wenn jemand in einer geheimen Abstimmung ein Hakenkreuz auf einen Stimmzettel schmiert, muss laut Staatsanwaltschaft geprüft werden.
Wird denn ermittelt?
Inwieweit die Ermittler in einem solchen Fall mit Fingerabdrücken und Schriftanalysen arbeiten würden, vermochte die Sprecherin der Anklagebehörde nicht zu sagen. Erst müsse man die Entscheidung treffen, ob man überhaupt Ermittlungen aufnehme in dem Fall. Falls man das tue, stellten sich auch Immunitätsfragen.
Im Landtag von Baden-Württemberg war am Donnerstag bei einer geheimen Abstimmung ein Stimmzettel mit einem Hakenkreuz beschmiert worden. Es ist unklar, wer hinter der Schmiererei steckt. Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) sprach von einer Schande für den Landtag. Im Plenum sagte sie: "Das ist eine Straftat".
- Nachrichtenagentur dpa