Haftstrafen für junge Erwachsene Erste Urteile nach Krawallnacht im Corona-Sommer

Die Krawallnacht von Stuttgart schockierte im Sommer ganz Deutschland. Nachdem bereits ein 18-jähriger Beteiligter zu einer Gefängnisstraße verurteilt wurde, muss nun auch ein 19-Jähriger in Haft.
Rund fünf Monate nach der Stuttgarter Krawallnacht sind zwei junge Randalierer am Dienstag im ersten öffentlichen Prozess zu den Auseinandersetzungen zu Jugendstrafen von je zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der eine Angeklagte, ein 18-Jähriger, räumte vor dem Amtsgericht in Stuttgart ein, während der nächtlichen Krawalle die Heckscheibe eines Polizeiautos eingeschlagen und zwei Seitenscheiben zertrümmert zu haben. Das Urteil liegt deutlich über den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen hatten.
"Ich habe mich da einfach mitgehen lassen, ich habe das gar nicht durchdacht", hatte der junge Mann aus Gaildorf (Kreis Schwäbisch Hall) zuvor vor dem Jugendschöffengericht ausgesagt. Am Nachmittag begann ein weiteres Verfahren wegen der Krawallnacht. Ein 19-Jähriger wurde zu einer Jugendstrafe von ebenfalls zweieinhalb Jahren verurteilt. Auch ihm wird besonders schwerer Landfriedensbruch zur Last gelegt, da er ebenfalls ein Polizeiauto demolierte.
Bei der Randale im Juni lieferten sich Dutzende vor allem junge Männer in der Stuttgarter Innenstadt Auseinandersetzungen mit der Polizei. Es wurden mehrere Beamte verletzt und Schaufenster zerstört. Die Vorfälle sorgten weit über Stuttgart hinaus für Schlagzeilen und hitzige Debatten. Bislang wurden rund 100 Tatverdächtige ermittelt, die in der Nacht an den Krawallen beteiligt gewesen sein sollen.
- Nachrichtenagentur dpa