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Stuttgarter Krawallnacht: Prozess gegen Randalierer hinter verschlossenen Türen


Versuchter Totschlag
Krawallnacht-Anklage hinter verschlossenen Türen verhandelt

Von dpa
Aktualisiert am 13.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Justizbeamter schließt die Tür zu Saal 1 des Landgerichts Stuttgart: Der Krawallnacht-Prozess gegen zwei 17- und 19-Jährige wird ohne Öffentlichkeit verhandelt.Vergrößern des BildesEin Justizbeamter schließt die Tür zu Saal 1 des Landgerichts Stuttgart: Der Krawallnacht-Prozess gegen zwei 17- und 19-Jährige wird ohne Öffentlichkeit verhandelt. (Quelle: Marijan Murat/dpa-bilder)
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Ein randalierender Mob hinterließ im Sommer in Stuttgart eine Spur der Verwüstung. Die Öffentlichkeit ist bei dem Prozess wegen versuchten Totschlags gegen zwei Männer nicht zugelassen.

Im Prozess um die Ausschreitungen in der Stuttgarter Innenstadt im vergangenen Sommer ist die Öffentlichkeit am Mittwoch bereits nach wenigen Minuten ausgeschlossen worden. Die beiden Angeklagten müssten wegen ihres jugendlichen Alters geschützt werden, entschied der Vorsitzende Richter des Landgerichts.

Zwar gebe es ein starkes öffentliches Interesse an dem Fall. Allerdings wiege die Gefahr einer Bloßstellung und Stigmatisierung schwerer. Der jüngere der 17 und 19 Jahre alten Angeklagten sei zudem nach den bisherigen Erfahrungen noch wenig selbstständig. "Es gilt, ihn zu schützen und seine weitere Reifung nicht zu gefährden", sagt der Richter.

Der Prozess gegen die beiden Männer ist einer der gravierendsten Fälle aus der Krawallnacht im vergangenen Juni. Nach Angaben des Landgerichts müssen sie sich in Stuttgart wegen versuchten Totschlags verantworten. Die damals 16 und 19 Jahre alten Angeklagten sollen einem am Boden liegenden Studenten gezielt gegen den Kopf getreten haben.

Das damals 24-jährige Opfer soll sich nach Zeugenaussagen gegen die Randalierer gestellt und sie aufgefordert haben, keine Flaschen mehr zu werfen. Dabei sollen sie nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft den Tod des jungen Mannes zumindest billigend in Kauf genommen haben. Außerdem wird ihnen Gewalt gegen Polizisten vorgeworfen. Die Jugendkammer plant mit mindestens acht Verhandlungstagen bis Anfang März.

Fast 130 mutmaßliche Randalierer ermittelt

Die beiden Angeklagten gehören zu den bislang 128 Verdächtigen, die die Polizei nach den Ausschreitungen mit Plünderungen und Sachbeschädigungen in der Stuttgarter City ermittelt hat. Viele von ihnen sitzen noch in Untersuchungshaft, gegen Dutzende andere wurde der Haftbefehl gegen Auflagen ausgesetzt. Laut Innenministerium wurden bislang 79 Haftbefehle im Verfahren erwirkt, derzeit sind noch 25 Haftbefehle in Vollzug.

Anfang November hatte das Amtsgericht Stuttgart zwei junge Männer in den ersten beiden öffentlichen Prozessen wegen besonders schweren Landfriedensbruchs zu Jugendstrafen von jeweils zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht befand sie schuldig, die Scheiben von Polizeiautos zerstört zu haben. Beide Anwälte legten gegen die Urteile Berufung ein. Die Urteile waren nur der Auftakt: Insgesamt erwartet das Amtsgericht bis zu 100 Prozesse zur Krawallnacht.

Bei den nächtlichen Auseinandersetzungen im Juni hatten Dutzende vor allem junge Männer in der Stuttgarter Innenstadt randaliert. Es wurden zahlreiche Beamte verletzt und Schaufenster zerstört. Die Vorfälle sorgten weit über Stuttgart hinaus für Schlagzeilen und hitzige Debatten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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