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Stuttgart: Baden-Württemberg verkürzt Isolationspflicht


Nur noch fünf Tage
Baden-Württemberg verkürzt Isolationspflicht

Von t-online, mics

02.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau sitzt während der Isolation auf ihrem Bett (Symbolbild): Baden-Württemberg will die Dauer der Isolation auf fünf Tage verkürzen.Vergrößern des BildesEine Frau sitzt während der Isolation auf ihrem Bett (Symbolbild): Baden-Württemberg will die Dauer der Isolation auf fünf Tage verkürzen. (Quelle: dpa-bilder)
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Menschen in Baden-Württemberg müssen nach einem positiven Coronatest künftig nur noch mindestens fünf Tage in Isolation. Die neue Verordnung gilt schon ab Dienstag, 3. Mai.

Baden-Württemberg ändert die Isolations- und Quarantäneregeln im Land. Künftig beträgt die Isolation für Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige entfällt vollständig. Die entsprechende Corona-Verordnung Absonderung tritt am morgigen Dienstag, 3. Mai, in Kraft, wie Gesundheitsminister Manne Lucha am Montag mittteilte.

"Die Infektionen mit der Omikron-Variante verlaufen bei den meisten Betroffenen nach wie vor weniger schwer, die Situation in den Krankenhäusern hat sich ebenfalls nicht verschärft", sagte Lucha am Montag in Stuttgart.

Stuttgart: 48 Stunden ohne Symptome Voraussetzung für Ende der Isolation

Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome, wie etwa Husten oder Fieber, haben.

Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden. Für Personen, die vor dem 3. Mai in Isolation waren, gelten die Regelungen ebenfalls bereits ab Dienstag.

Quarantänepflicht für Kontaktpersonen entfällt

Für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich gilt: Sie können nach der Isolation nur nach einem negativen Corona-Test wieder arbeiten gehen.

Für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige entfällt die Quarantänepflicht unabhängig vom Impfstatus künftig vollständig. Für sie wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 2. Mai 2022
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