Der Raucher: Grundsätzlich darf man zwar in der eigenen Wohnung und dem Balkon rauchen, man ist aber zur Rücksichtnahme auf nichtrauchende Nachbarn verpflichtet. Absolut tabu ist es beispielsweise, in den Hausflur anstatt durch das Fenster zu lüften.
Der Raucher: Grundsätzlich darf man zwar in der eigenen Wohnung und dem Balkon rauchen, man ist aber zur Rücksichtnahme auf nichtrauchende Nachbarn verpflichtet. Absolut tabu ist es beispielsweise, in den Hausflur anstatt durch das Fenster zu lüften.