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Konische Form: Hecken brauchen mindestens eine fünfprozentige Neigung


Hecken brauchen mindestens eine fünfprozentige Neigung

Von dpa
29.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Hecken sollten nicht zu gerade sein.Vergrößern des BildesHecken sollten nicht zu gerade sein. Besser ist eine Neigung von fünf bis zehn Prozent, rät die Gartenakademie Rheinland-Pfalz. (Quelle: Kai Remmers/dpa)
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Neustadt/Hamburg (dpa/tmn) - Geformte Hecken sind besser nicht gerade. Insbesondere, wenn sie höher sind, sollten die Gehölze eine konische Form haben. Sonst erreicht die Sonne nicht ausreichend den unteren Heckenteil und dieser wird mit der Zeit kahl.

Ausgenommen von diesem Ratschlag sind zum Beispiel Hainbuchen sowie andere Gehölze mit geringem Lichtbedarf. Sie können auch wirklich gerade sein.

Leichte Neigung einplanen

Für alle anderen Heckengehölze rät die Gartenakademie Rheinland-Pfalz zu fünf bis zehn Prozent Neigung, wobei der untere Teil der Hecke breiter ist als der obere. Eine fünfprozentige Neigung werde bei einer zwei Meter hohen Hecke erreicht, wenn die Basis einen Meter und die Krone 80 Zentimeter breit ist, erläutern die Experten.

Naturschützer raten zudem, dass eine zu groß und breit gewordene Hecke erst ab Ende Juli zurückgeschnitten werden sollte. Denn bis dahin brüten noch Vögel in dem grünen Dickicht, und Jungvögel werden gerade erst flügge - eine sensible Zeit für die Eltern. Diese könnten sich durch den Schnitt so sehr gestört fühlen, dass sie ihre Brut aufgeben. Außerdem können Jäger in lichteren Hecken leichter Nester entdecken und zugreifen.

Im Sommer sind nur Pflegeschnitte erlaubt

Aber auch mit Blick auf die Pflanzen ist es besser noch etwas länger zu warten, rät der Naturschutzbund Hamburg. Denn in der zweiten Junihälfte legen viele von ihnen noch mal ordentlich zu - man erspart sich mit etwas mehr Wartezeit also einen zweiten Schnitt.

Erlaubt sind im Sommer ohnehin nur Pflegeschnitte - also das Entfernen von Zuwachs. Aber nicht mehr. Denn wer Sträucher und auch Bäume radikal kürzen oder komplett entfernen will, muss bis Oktober damit warten. Zwischen 1. März und 30. September ist das laut Bundesnaturschutzgesetz verboten. Verstöße können ein hohes Bußgeld zur Folge haben.

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