Fünf Gründe Wann die Müllabfuhr den Abfall stehen lässt
Wenn am Tag der Müllabfuhr die Mülltonnen ungeleert an der Straße stehen bleiben, ist das ärgerlich. Oft sind die Besitzer der Tonnen jedoch selbst schuld.
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Bei Verstößen gegen die Entsorgungsregeln muss die Müllabfuhr den Abfall nicht mitnehmen. Doch selbst wer alles richtig macht, kann nicht hundertprozentig sicher sein, dass der Hausmüll abgeholt wird. Aus vier Gründen darf die Müllabfuhr die Tonne ungeleert stehen lassen. Nur drei davon kann der Verbraucher selbst beeinflussen. "Bei gravierender Fehlbefüllung, wenn der Deckel nicht mehr schließt und wenn der Müll zu stark verdichtet ist", erklärt Bernhard Schodrowski, Leiter Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) im Gespräch mit t-online.
Bei Fehlbefüllung leert Müllabfuhr die Tonne nicht
Mit Fehlbefüllung meint der BDE nicht, dass einmalig und versehentlich ein einzelnes Stück Abfall in der falschen Tonne landet. Allein um sich Beschwerden echauffierter Verbraucher zu ersparen, würden die meisten Entsorger den Müll in einem solchen Fall aus Kulanz mitnehmen.
Das bestätigt auch Rechtsanwältin Susanne Jagenburg, Kommunikationschefin bei der Berliner Stadtreinigung (BSR), auf Nachfrage von t-online. "Sollten wir im Rahmen unserer regelmäßigen Entsorgungstätigkeit bei Wertstofftonnen oder Wertstoffsäcken erkennbar eine Fehlbefüllung feststellen, so lassen wir sie zur Nachsortierung stehen", erklärt sie. Die Nachsortierung müsse dann von dem Besitzer der Mülltonne durchgeführt werden.
Es ist Sache der Nutzer, dafür zu sorgen, dass in den jeweiligen Tonnen nur zulässige Abfälle landen, auch wenn sich dies für den Einzelnen – etwa in einem großen Mietshaus – mitunter schwierig gestalten kann. Vor allem, wenn an einem Abholpunkt wiederholt Tonnen mit falschem Inhalt stehen, dürfte die Kulanz der Müllabfuhr irgendwann ein Ende haben.
"Sollte eine Nachsortierung nicht erfolgen, so wird die Tonne/der Sack als Restmüll [...] entsorgt", erklärt Jagenburg. Zuständig hierfür sind dann die kommunalen Entsorgungsbetriebe, die dem Besitzer eine entsprechende Gebühr auferlegen.
Überquellende Mülltonnen darf die Müllabfuhr stehen lassen
Auch überfüllte Mülltonnen dürfen stehen gelassen werden. "Überquellende Tonnen verursachen erhebliche Probleme bei der Leerung", begründet der BDE diese Regelung. Ein Teil des Abfalls lande dann nicht im Müllwagen, sondern daneben, wenn die Tonne gekippt wird.
Ist das Abfallaufkommen einmalig etwas höher, können beim kommunalen Entsorger Kunststoffsäcke geordert werden. Diese werden einfach neben die Mülltonne gestellt und mit abgeholt. Die Extra-Gebühren hierfür liegen meistens im einstelligen Bereich.
Abfall neben die volle Mülltonne stellen: Ist das erlaubt?
Wenn der Abfall nicht mehr in die Mülltonne passt, da diese voll ist, dürfen Sie ihn nicht neben daneben stellen. Das erklären sowohl der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) sowie der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU).
Einige Entsorgungsbetriebe sind jedoch kulant und nehmen bis zu einer bestimmten Menge – beispielsweise eine kleine Tüte – den Abfall mit, der vor der Tonne steht. Darauf sollten Sie allerdings nicht wetten. Denn allgemein gilt: Sind die Mülltonnen zu voll oder steht stets Abfall daneben, liegt ein Verstoß gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz vor. Demnach müssen mehr oder größere Mülltonnen bestellt werden.
Bußgeld möglich
Übrigens: Teilweise droht auch eine Geldstrafe, wenn Abfall neben der Tonne steht und von den Entsorgungsbetrieben nicht mitgenommen wurde. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Tonne zur Abholung auf der Straße stehen. Denn bei einer Straße handelt es sich um einen öffentlichen Bereich. Hierfür ist das Ordnungsamt zuständig. Tüten, Kisten und anderer Unrat, der nicht in die Tonne gepasst hat, kann als "Abfall des Hausmülls , der "abgelager (zum Beispiel Wegwerfen, Liegenlassen,)" wurde, gewertet werden. Eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro kann hier fällig werden.
Müllpressern drohen Strafen
Wer mit dem Volumen seiner Tonne nicht auskommt und die höheren Gebühren durch eine größere Tonne scheut, mag auf die Idee kommen, den Müll zu verdichten. Im Handel erhältlich sind Müllpressen, die das Volumen des Abfalls laut Anbieter "um bis zu 70 Prozent reduzieren". Der Verkauf solcher Müllpressen ist auch erlaubt, die Benutzung durch den Verbraucher jedoch meistens nicht. Durch die Verdichtung sinkt zwar das Volumen des Mülls, jedoch erhöht sich das Gesamtgewicht der Tonne.
Vor allem aus Gründen des Arbeitsschutzes dürfen die Mülltonnen – beispielsweise das Altpapier – nicht gepresst werden. Die meisten kommunalen Abfallsatzungen verbieten die Verdichtung des Hausmülls sogar ausdrücklich. Viele Kommunen bewerten den Einsatz von Müllpressen als Ordnungswidrigkeit und drohen teilweise mit empfindlichen Bußgeldern – etwa bis zu 50.000 Euro oder auch 100.000 Euro in Essen. Eine größere Tonne ist in diesen Fällen wesentlich günstiger.
Auch unabhängig von Bußgeldern sind Müllpressen nicht empfehlenswert. Denn beim Kippen kann sich der verdichtete Abfall nicht lösen und verbleibt ganz oder teilweise in der Tonnen. Darüber hinaus erschweren Müllpressen die Mülltrennung in den Sortierwerken, da die Werkstoffe zu stark zusammengepresst sind.
Mülltonnen dürfen nicht zu schwer sein
Darüber hinaus erhöht sich durch das Müllpressen das Gewicht der Tonne. Ihr zulässiges Gesamtgewicht ist jedoch bei vielen Entsorgungsbetrieben begrenzt. Die kommunalen Regelungen weichen dabei leicht voneinander ab – eine 120-Liter-Tonne für den Restmüll, Bioabfälle oder Papier in Bremen darf höchstens 50 Kilogramm wiegen, in Berlin sogar nur 33 Kilogramm. Genau nachgewogen wird aber ohnehin nicht. Einige Müllfahrzeuge sind inzwischen mit Systemen zur Gewichtsmessung ausgestattet. Schwerere Gegenstände im unteren Bereich mit anderem Abfall zu überdecken, ist daher nicht sinnvoll.
Die Begrenzungen sollen in erster Linie verhindern, dass in der Mülltonne unzulässigerweise schwere Abfälle wie Bauschutt mit entsorgt werden, oder der Abfall zu stark verdichtet wird. Erst wenn eine Tonne deutlich zu schwer ist, bleibt sie ungeleert stehen.
Auch ohne eigenes Verschulden kann die Tonne voll bleiben
Kann man sich also darauf verlassen, dass der eigene Abfall abgeholt wird, wenn man den Müll ordentlich getrennt hat und ihn weder gepresst noch die Tonne überfüllt hat? Leider nicht unbedingt, so der BDE. Wenn beispielsweise in engen Straßen von Wohngebieten die Durchfahrt des Müllwagens durch schlecht oder falsch geparkte Fahrzeuge unmöglich ist, würden dort die Tonnen mitunter nicht geleert. "Sicherheit geht immer vor", so der BDE. Am Ende entscheide der Fahrer, ob er mit dem Müllwagen noch durchkommt, ohne Schäden am eigenen oder an fremden Fahrzeugen zu riskieren.
Oft fahren die Mitarbeiter der Müllabfuhr die betreffende Stelle dann später noch einmal an. Laut BDE gibt es jedoch keine gesetzliche Verpflichtung, die eine Extrafahrt vorschreibt. Sei die Blockade einer Straße schon im Vorfeld bekannt, zum Beispiel weil dort die Straße erneuert wird oder andere Bauarbeiten stattfinden, würden die Entsorger die Anwohner aber informieren, wo sie ihren Müll hinbringen müssen, damit er mitgenommen werden kann.
Mülltonne wurde nicht geleert: und nun?
Wann immer die Mülltonne voll bleibt, ist das für den oder die Betroffenen ein Ärgernis. Vor allem, wenn nicht klar ist, weshalb der Abfall nicht abgeholt wurde, empfiehlt sich als erster Schritt, Kontakt zum örtlichen Entsorgungsunternehmen aufzunehmen und nachzufragen. Unter Umständen hat die Müllabfuhr die Tonne einfach nur vergessen. Dann wird der Abfall innerhalb weniger Tage ohne weitere Kosten nachträglich abgeholt.
Ansonsten hängt es vom Einzelfall ab. Bei einer Fehlbefüllung muss der Hausbesitzer selbst händisch nachsortieren. Und dann auf die nächste planmäßige Leerung warten. Teilweise erklären sich die Entsorger aus Kulanz bereit, den dann korrekt sortierten Müll ohne weitere Kosten abzuholen. Nachfragen lohnt sich. Denn eine Sonderleerung kann zwischen 20 und 40 Euro pro Tonne kosten.
- Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE)
- gesetze-im-internet.de "Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz"
- Berliner Stadtreinigung (BSR)
- ALBA Group plc & Co. KG
- Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
- Eigene Recherche