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Bremen: Unbekannte blenden Piloten bei Landeanflug mit Laserpointer


Airport Bremen
Unbekannte blenden Piloten bei Landeanflug mit Laserpointer

Von t-online, stk

03.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein Pilot wird durch einen Laserpointer geblendet (Symbolfoto): Insbesondere grünes Licht kann erhebliche Verletzungen verursachen, warnt die Polizei.Vergrößern des Bildes
Ein Pilot wird durch einen Laserpointer geblendet (Symbolfoto): Insbesondere grünes Licht kann erhebliche Verletzungen verursachen, warnt die Polizei. (Quelle: RioPatuca/IMAGO)
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Ein Pilot will am Airport Bremen landen. Plötzlich trifft ihn ein Laserstrahl im Gesicht. Die Polizei sucht Zeugen der gefährlichen Blende-Aktion.

Brenzlige Situation am Airport Bremen: Am Mittwochabend wurde der Pilot eines Flugzeuges im Landeanflug auf den Flughafen durch Unbekannte mit einem Laser geblendet. Wie ein Sprecher der Polizei mitteilte, passierte der Vorfall um 21.05 Uhr.

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Nach Angaben des Piloten konnte er den Ursprung des Laserstrahls auf Höhe der Kattenturmer Heerstraße ausmachen. Trotz eingeschränkter Sicht gelang es dem Piloten, das Flugzeug sicher zu landen. Ob es sich um ein Passagier- oder Frachtflugzeug handelte, teilten die Beamten nicht mit. Für Rückfragen war die Polizei am Donnerstagnachmittag nicht zu erreichen.

Polizei warnt vor schweren Augenschäden

Die Polizei sucht nun Zeugen der Laser-Attacke. Zeugen, die rund um die Kattenturmer Heerstraße etwaige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst der Polizei Bremen unter Telefon 0421 362-3888 zu melden.

Außerdem warnen die Beamten eindringlich: "Ein Laser-Pointer kann schwere Augenschäden verursachen. Besonders grüne Laser wirken dabei stärker und können in kürzester Zeit schwere Schäden auf der Netzhaut verursachen." Das Verwenden eines Lasers gegen Menschen könne eine Straftat darstellen und werde konsequent verfolgt. "Sollten Sie Personen sehen, die einen Laser-Pointer auf Personen oder Fahrzeuge richten, rufen Sie bitte die Polizei", so die Aufforderung der Beamten.

Verwendete Quellen
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