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Bremen: 74-Jähriger erschlägt Ehefrau – Gericht spricht Urteil und rätselt


Motiv völlig unklar
74-Jähriger erschlägt Ehefrau: Gericht spricht Urteil – und rätselt

Von dpa
22.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte steht im Landgericht Bremen und verdeckt sein Gesicht (Archivfoto): Wegen der Tötung seiner pflegebedürftigen Ehefrau ist nun ein Urteil gegen den 74-Jährigen ergangen.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte steht im Landgericht Bremen und verdeckt sein Gesicht (Archivfoto): Wegen der Tötung seiner pflegebedürftigen Ehefrau ist nun ein Urteil ergangen. (Quelle: Janet Binder/dpa/dpa)

Ein Schlag mit einer CO2-Kartusche löschte das Leben einer 69 Jahre alten Frau aus. Verantwortlich dafür war ihr Ehemann, der nun verurteilt wurde.

Wegen der Tötung seiner pflegebedürftigen Ehefrau ist ein 74-Jähriger zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Bremen verurteilte den Mann am Freitag wegen Totschlags. Mordmerkmale seien keine erkennbar, sagte der Vorsitzende Richter. Auch gebe es keine Hinweise auf eine verminderte Steuerungsfähigkeit. Das Motiv für die Tat blieb bis zum Schluss unklar.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte würgte nach Überzeugung des Gerichts seine im Bett liegende Ehefrau im März zunächst und schlug dann mit einer CO2-Kartusche für Wassersprudler auf ihren Kopf. Die 69-Jährige verblutete. Der Deutsche benachrichtigte über Notruf die Polizei und gestand die Tat. Das Geständnis wiederholte er vor Gericht, ansonsten machte er keine weiteren Angaben.

Zwangsräumung der Wohnung stand bevor

Der Vorsitzende Richter sagte, es sei sehr selten, so wenig über einen Angeklagten und eine Tat zu erfahren wie es in diesem Verfahren der Fall gewesen sei. "Wir hätten gerne mehr gewusst, wie es nach einer so langen Zeit einer Ehe zu so einer Tat kommen konnte", sagte er. Der Angeklagte habe seine Frau Jahrzehnte lang gepflegt. Beide hätten ein sehr zurückgezogenes, unauffälliges Leben geführt. Zeugen hätten von einem liebevollen Umgang gesprochen.

Zugleich habe das Paar hohe Schulden gehabt, der Strom sei abgestellt worden und die Zwangsräumung aus der Wohnung habe gedroht. "War der Angeklagte mit der Gesamtsituation überfordert?", fragte der Vorsitzende Richter. "Hat all das überhaupt eine Rolle gespielt? Wir können nur spekulieren. Wir wissen es nicht." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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