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Tödliche Polizeischüsse in Dortmund: Waren Bodycams aktiv?


16-Jähriger stirbt bei Einsatz
Tödliche Schüsse: Staatsanwaltschaft schweigt zur Bodycam-Frage

Von t-online, tht

11.08.2022Lesedauer: 2 Min.
Bundespolizist mit BodycamVergrößern des BildesEin Beamter der Bundespolizei zeigt eine Bodycam zur Videoüberwachung (Symbolbild). (Quelle: Kay Nietfeld/dpa/Archivbild/dpa)
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In Dortmund wurde ein Jugendlicher durch eine Polizei-Maschinenpistole getötet. Ungeklärt ist die Frage, ob Bodycams der Polizisten den Einsatz gefilmt haben.

Nach dem Polizeieinsatz in Dortmund, bei dem ein 16-jähriger Jugendlicher von der Polizei erschossen wurde, ist weiterhin unklar, ob die Bodycams der Polizeibeamten vor Ort eingeschaltet waren.

Die zuständige Staatsanwaltschaft bestätigte t-online am Donnerstag lediglich, dass beim tödlichen Einsatz Körperkameras von Beamten getragen worden sein sollen. Zur Frage, ob diese auch eingeschaltet waren, wollte sich Oberstaatsanwalt Carsten Dombert allerdings nicht äußern. "Zu gegebener Zeit werden die Ermittlungsergebnisse im Rahmen einer Presseerklärung transparent und nachvollziehbar kommuniziert", teilte der Oberstaatsanwalt mit.

Wann werden Bodycams eingesetzt?

In einem Medienbericht hieß es, dass die Kameras der Beamten vor Ort ausgeschaltet gewesen sein sollen. Den "Ruhr Nachrichten" sagte Dombert: "Wir müssen schauen, ob es Videoaufzeichnungen gibt, die aus diesen Kameras stammen könnten."

Wie und wann Bodycams eingesetzt werden dürfen, regelt Artikel 15 des Polizeigesetzes für Nordrhein-Westfalen. Darin heißt es unter anderem: "Die Polizei kann bei der Durchführung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mittels körpernah getragener Aufnahmegeräte offen Bild- und Tonaufzeichnungen anfertigen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dies zum Schutz von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten oder Dritten gegen eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist."

Weiter heißt es nach Artikel 15: "Über die Anfertigung der technischen Aufzeichnungen entscheidet die das Aufnahmegerät tragende Polizeivollzugsbeamtin oder der das Aufnahmegerät tragende Polizeivollzugsbeamte anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls."

Wenn es Aufnahmen gibt, muss daraufhin ein Richter die Rechtmäßigkeit bestätigen, bevor diese verwertet werden dürfen.

Polizeipräsident wendet sich an Bürgerinnen und Bürger

Zu den Geschehnissen rund um den tödlichen Polizeieinsatz meldete sich am Donnerstag auch der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange zu Wort. "Ich habe großes Vertrauen in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dortmund und bitte um Verständnis, dass sich die Dortmunder Polizei im laufenden Verfahren nicht zu Einzelheiten des Einsatzgeschehens äußern kann. Bewertungen des Geschehens machen erst Sinn, wenn das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist und Ergebnisse und Fakten vorliegen", teilte Lange mit.

Die Ermittlungen in dem Verfahren führt aus Neutralitätsgründen die Polizei Recklinghausen – während gleichzeitig die Dortmunder Polizei einem Fall in der Zuständigkeit der Recklinghäuser nachgeht.

Verwendete Quellen
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