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Teenager erdrosselt und verbrannt: Ex-Freund muss 13 Jahre in Haft


Sie trennte sich von ihm
Teenager erdrosselt und verbrannt – Ex-Freund verurteilt

Von t-online, dpa, ads

Aktualisiert am 24.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Einsatzkräfte der Spurensicherung am Fundort (Archivbild): Die Leiche war in einem Naturschutzgebiet bei Hamm gefunden worden.Vergrößern des BildesEinsatzkräfte der Spurensicherung am Fundort (Archivbild): Die Leiche war in einem Naturschutzgebiet bei Hamm gefunden worden. (Quelle: Markus Wüllner/dpa-bilder)
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Er kommt mehrere Jahre hinter Gitter: Ein 27-Jähriger ist in Dortmund für den Tod seiner 17-jährigen Ex-Freundin verurteilt worden.

Wegen des Totschlags an einer Jugendlichen hat das Landgericht Dortmund am Mittwoch einen 27-Jährigen zu einer 13 Jahre langen Haftstrafe verurteilt. Das teilt eine Gerichtssprecherin mit. Das 17 Jahre alte Opfer wurde dem Gericht zufolge am 14. Juni mit einem Elektrokabel erdrosselt, nachdem ihr nun verurteilter Ex-Freund sie mit falscher Identität zu einem Treffen gelockt hatte.

Die 17-Jährige hatte sich demnach vor der Tat von dem 27-Jährigen getrennt. Das Gericht sah es als bewiesen an, dass der Mann den Teenager bei einem Treffen am 14. Juni 2022 mit einem Elektrokabel erdrosselte. Dazu kontaktierte er sein Opfer über einen Messenger-Dienst, wobei er sich als Schulkollegin ausgab, wie die Sprecherin sagte.

Wo hat er sie getötet? Angeklagter schweigt

Der Angeklagte tötete die junge Frau an einem unbekannten Ort, ihre Leiche wurde zehn Tage später in einem Naturschutzgebiet in Hamm verbrannt gefunden. Der Täter hatte zuvor einen Arm abgetrennt und den toten Körper dann noch mit Benzin übergossen und angezündet. Näheres zum Motiv des Angeklagten und zum genauen Tatablauf habe das Gericht nicht feststellen können, sagte die Sprecherin: Er schweigt in dem Verfahren.

Die Richter halten ihn jedoch aufgrund einer Vielzahl von Indizien für überführt. "Die Indizienkette ist in sich schlüssig und lässt keinen Zweifel übrig", erklärte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung.

Unter anderem waren im Lieferwagen des Angeklagten Blutspuren und das Telefon des Opfers gefunden worden. Außerdem legen die Daten eines Fahrtenschreibers aus dem Wagen nahe, dass das Fahrzeug am Tag des Verschwindens in Iserlohn und kurz vor dem Fund der Leiche in Hamm war.

Demnach konnte ihm auch kein Mordmerkmal nachgewiesen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der dpa
  • Landgericht Dortmund: Prozessplan
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