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E-Tretroller-Verbot im Dortmunder Nahverkehr wegen Sicherheitsbedenken


Sicherheitsrisiko in Dortmund
Stadtwerke verbieten E-Roller in Bussen und Bahnen

Von t-online, tht

27.02.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 0411325397Vergrößern des BildesE-Scooter-Fahrer auf dem Bürgersteig: Hier sind sie erlaubt – im Dortmunder ÖPNV ab März allerdings verboten. (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)
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Ein neues Gutachten warnt laut den Dortmunder Stadtwerken vor Explosionsgefahr der E-Roller. DSW21 greift hart durch – und verbietet die Roller ab März.

Ab dem 1. März ist die Mitnahme von E-Tretrollern in Dortmunder Bussen und Stadtbahnen verboten. Die Mitnahme berge ein zu großes Sicherheitsrisiko, heißt es von den Dortmunder Stadtwerken. Ausgenommen vom neuen Verbot sind hingegen Pedelecs, da deren Akkus den Stadtwerken zufolge deutlich höhere Sicherheitsstandards aufweisen.

Hintergrund der Verbotsentscheidung sind aktuelle Erkenntnisse des Fachausschusses der Betriebsleiter im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zu den möglichen Gefahren durch Akku-Brände bei E-Tretrollern. Die dabei entstehende Rauchgas-Entwicklung stellt den Stadtwerken zufolge in den Nahverkehrs-Fahrzeugen ein ernstzunehmendes Risiko dar.

Wenn es um eklatante Sicherheitsrisiken ginge, "die von allen Fachleuten einheitlich bewertet werden, müssen wir im Sinne der Fahrgäste eine konsequente Regelung treffen. Dafür bitten wir um Verständnis", teilte DSW21-Betriebsleiter Ralf Habbes mit.

Laut DSW habe es bereits mehrere Brandfälle in Europa gegeben

Nach mehreren Vorfällen mit brennenden E-Tretrollern im europäischen Ausland sei der VDV-Betriebsausschuss zu einer grundsätzlichen Neubewertung der Roller gelangt. Die Einschätzung basiert im Wesentlichen auf einem Gutachten der Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH (STUVAtec) sowie einem brandschutztechnischen Gutachten für die Fahrzeuge im Nahverkehr.

Demnach können brennende Lithium-Ionen-Akkus explosionsartig Energie und Brandgase freisetzen, die schon in kleinen Dosen eine gesundheitsgefährdende Wirkung haben. "Da sich derartige Brandereignisse nicht durch etwaige Vorwarnsignale ankündigen, sondern ganz plötzlich entstehen, ist von einer potenziellen Gefährdung für die Fahrgäste auszugehen", heißt es in der Mitteilung der Stadtwerke.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der DSW21 vom 23. Februar 2024
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