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Dortmund: Ehepaar soll IS finanziell unterstützt haben – Anklage


Mutmaßliche Spenden und Anwerbung
Ehepaar aus Dortmund soll IS unterstützt haben

Von t-online, tht

Aktualisiert am 16.04.2024Lesedauer: 2 Min.
imago 83470152Vergrößern des BildesZentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen: Anklage gegen ein Ehepaar aus Dortmund. (Quelle: Jörg Schüler/imago)
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Das Paar soll Geldbeträge an einen "Finanzagenten" in der Türkei gesandt haben soll. Zudem soll der Mann auf Instagram für die Terrorgruppe geworben haben.

Weil er auf seinem Instagram-Account für die Terrorgruppe Islamischer Staat geworben haben soll, ist Anklage gegen einen 32-jährigen Dortmunder erhoben worden. Die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf wirft ihm die Unterstützung der Terrorvereinigung vor, wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte. Zudem soll er gemeinsam mit seiner türkischen Ehefrau Geldbeträge zugunsten von Angehörigen des "IS" an einen sogenannten "Finanzagenten" in der Türkei gespendet haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, die bei der Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen (ZenTer NRW) angesiedelt ist, hat nun Anklage gegen das Ehepaar erhoben.

Unterstützung inhaftierter IS-Frauen und Kinder

Die erste Summe in Höhe von 225 Euro sollen die Beiden am 12. Februar 2022 zugunsten von Angehörigen des "IS" an einen sogenannten "Finanzagenten" in die Türkei geschickt haben. Der Geldbetrag soll neben weiteren Beträgen in Höhe von insgesamt 4.617 US-Dollar zur Unterstützung inhaftierter weiblicher IS-Mitglieder und deren Kindern in dem im Nordosten Syriens liegenden Lager "Al Hol" genutzt worden sein.

Die in einem gesonderten Abschnitt des Lagers untergebrachten weiblichen IS-Mitglieder sollen dort eine der Ideologie des IS entsprechende Lebensweise durchgesetzt haben. Die Spendengelder sollen der Aufrechterhaltung und Förderung des Zusammenhalts und der Strukturen des IS zugutegekommen sein, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag weiter mitteilte.

Den Beiden droht nun aufgrund der mutmaßlichen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Zudem ist das Werben um Mitglieder für eine terroristische Vereinigung mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bedroht. Die Angeschuldigten befinden sich den Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge auf freiem Fuß. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vom 16. Arpil 2024
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